Bottrop. Vor Monaten hat ein Bottroper (75) seine Grundsteuer-Erklärung beim Finanzamt abgegeben – in Papierform. Noch immer hat er keine Berechnung.
Ist das Bottroper Finanzamt altersdiskriminierend? Diesen Vorwurf erhebt ein 75-jähriger Bottroper. Er habe im September des vergangenen Jahres die Erklärung zur Grundsteuer in Papierform im Briefkasten des Finanzamtes hinterlegt. Das könne seine Frau, die dabei war, bezeugen. Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuer ab.
Noch immer hat er keine Berechnung erhalten. Als er deswegen zwischenzeitlich im Finanzamt anruft, er wählt die Telefonnummer, die auf seinem Einkommensteuerbescheid zu finden ist, wird er im Haus weiterverbunden. Am Ende wird ihm gesagt, dass schriftlich eingereichte Unterlagen nicht bearbeitet werden, sondern erst die digital eingereichten Unterlagen über das Online-Portal Elster. „Ich fühle mich altersdiskriminiert“, sagt der 75-Jährige. Er habe keinen Computer zu Hause und auch sonst niemanden, der ihm die Unterlagen über das Online-Portal an das Finanzamt senden könnte.
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Was ihn zusätzlich ärgert, ist, wie mit ihm umgegangen wird. „Mich stört die Art und Weise der Bearbeitung“, sagt er. Er ist verwundert, warum die Feststellungserklärungen nicht nach dem Eingangsdatum bearbeitet werden. Ursprünglich endete die Abgabefrist Ende Oktober 2022. Dann wurde sie bis zum 31. Januar verlängert. Er habe die Erklärung frühzeitig im September eingereicht.
In dem Zusammenhang fühle er sich „auf den Arm genommen“. Beim damaligen Telefonat habe eine Sachbearbeiterin zu ihm gesagt, dass seine Erklärung auf einem Stapel liegen würde. Nun erhielt er vor wenigen Tagen einen Anruf einer anderen Sachbearbeiterin aus dem Finanzamt, die ihm mitteilte, dass seine Erklärung gar nicht eingereicht worden sei. „Ich werde die Erklärung noch mal ans Finanzamt schicken müssen“, sagt der 75-Jährige.
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Die Antwort des Bottroper Finanzamtes auf den Vorwurf
Mit dem Fall und dem Vorwurf der Altersdiskriminierung konfrontiert, antwortet ein Sprecher des Finanzamtes schriftlich: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Steuergeheimnisses keine Auskünfte erteilen dürfen, die Rückschlüsse auf einen Einzelfall zulassen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen, so auch das Finanzamt Bottrop, sind gut aufgestellt. Die Erklärungen werden schnellstmöglich bearbeitet. In Nordrhein-Westfalen werden über 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet. Steuererklärungen werden entsprechend des Eingangs im Finanzamt bearbeitet. Sobald die Grundsteuererklärung bearbeitet wurde, erhält die Eigentümerin bzw. der Eigentümer den Grundsteuerwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid. Aufgrund dieser Bescheide muss noch keine Zahlung geleistet werden.“