Bottrop. Die Frist zur Abgabe der Erklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer läuft Ende Januar ab. Wo und wie das Finanzamt jetzt Eigentümern hilft.
Mehr als die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Bottrop hat ihre Erklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuern noch nicht eingereicht. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023“, erklärte Gina Haßelberg, die stellvertretende Leiterin des Bottroper Finanzamtes. Dabei ist die Frist schon einmal verlängert worden, ursprünglich sollte sie schon Ende Oktober 2022 ablaufen.
Inzwischen sind bei der Bottroper Finanzbehörde nach Auskunft von Sprecher Georg Janinhoff rund 17.500 Erklärungen eingegangen. Das sind immerhin um die 1800 Feststellungserklärungen mehr als das örtliche Finanzamt noch zu Beginn des Monates meldete. Die Quote der eingereichten Daten liegt damit aber immer noch unter 50 Prozent: Sie kletterte leicht von 41 auf jetzt 45 Prozent und liegt damit in etwa auch im Trend für ganz Nordrhein-Westfalen.
Der Großteil der Erklärungen ist elektronisch erstellt
Die Grundstücke und die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft müssen neu bewertet werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Finanzamtssprecher Janinhoff hofft, dass viele Eigentümer die Zeit um die Weihnachten und Neujahr finden, um um ihre Feststellungserklärungen abzugeben. „Viele haben dann ja Urlaub oder freie Tage“, sagte er. Ohnehin gebe es ja auch das Phänomen, dass viele sich sozusagen auf den letzten Drücker kurz vor Abgabefrist um solche Angelegenheiten kümmern.
Der Großteil der Feststellungserklärungen, die bisher beim Finanzamt eingetroffen sind, seien elektronisch erstellt worden. Die Quote liege bei fast 91 Prozent. „Es gibt nur einen kleinen Teil, der seine Erklärungen auf Papier abgibt“, sagte Georg Janinhoff. Der Finanzamtssprecher ermuntert auch weiterhin dazu, die digitalen Plattformen der Finanzverwaltung zu nutzen. Das sei ganz ohne Papier möglich, außerdem sicher und kostenlos. „Wer keinen eigenen Internetanschluss hat, kann ja vielleicht auch Kinder oder Enkel bitten, dabei zu helfen“, rät er.
Kinder oder Enkel um Zugang zum Internet bitten
Auch Leiterin Gina Haßelberg weist darauf hin, dass in solchen Fällen der Zugang zum Online-Finanzamt Elster (www.elster.de) einfach herzustellen sei. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, erklärt die stellvertretende Finanzamtsleiterin. Außerdem unterstütze das Elster-Programm die Grundstücksbesitzer mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüfe die fertige Erklärung über die digitale Endkontrolle auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Hilfsangebote bei der Erstellung der Feststellungserklärung bekommen Eigentümer auch über die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, erläutert Gina Haßelberg. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und zeigen, wo diese zu finden sind“, so die stellvertretende Finanzamtsleiterin.
Beim Bottroper Finanzamt gibt es auch Papiervordrucke
Über das Grundsteuerportal können Grundstücksbesitzer die wichtigen Informationen zu ihren Flurstücken abrufen. Dazu gehören etwa die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt. Denn die Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden. Wenn die Online-Abgabe der Feststellungserklärung dennoch nicht möglich ist, können Eigentümer auch Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben. Die Vordrucke erhalten sie beim Finanzamt.
Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich je nach Eingang und versenden die Bescheide mit dem Grundsteuerwert sowie die Grundsteuermessbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat allerdings noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer, erklärt die Behörde. Zunächst setzt der Rat der Stadt ab 2024 die neuen Hebesätze fest und die Verwaltung berechnet dann die zu zahlende Grundsteuer.
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Bottrop unter 02041 691 1959 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) erreichbar.