Bottrop. Das Land fordert nur einen Stellplatz pro neu gebauter Wohnung. Bottroper Parteien protestieren und fordern mehr Kontrollen von Garagen.

Wie viele private Kraftfahrzeug-Parkplätze müssen Bauherren beim Neubau eines Hauses für jede Wohnung berücksichtigen? Einen, sagt die Landesregierung neuerdings, auch um den Wohnungsbau zu erleichtern. Für sogenannte Sozialwohnungen genügt sogar nur ein halber Stellplatz pro Wohnung. Seit dem Sommer gilt das auch in Bottrop.

Inzwischen sorgt die Neuregelung aus Düsseldorf aber für einigen Unmut unter den Parteivertretern in der Stadt. Sie befürchten, dass Anwohner immer mehr städtische Plätze zustellen, weil ihnen bald ja Stellplätze fehlen könnten. Sie fordern Gegenmaßnahmen – bis hin zu stärkeren Kontrollen der Behörden, ob die privaten Bottroper Garagen auch tatsächlich vorschriftsgemäß zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden.

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„Damit wird unser Maßstab einfach konterkariert“, kritisierte SPD-Sprecher Franz Ochmann im Bottroper Süden die neue Bauordnung. Er bat die Beschäftigten der Verwaltung daher, in Bottrop die alte Praxis aufrechtzuerhalten. Nach der bisherigen Verordnung des Landes mussten es immerhin eineinhalb Kfz-Stellplätze pro Wohnung sein. Einer Reihe von Parteivertretern genügt aber auch das nicht, sie fordern zwei nachgewiesene Stellplätze für jede neue Wohnung. „Die Beschwerden werden sich häufen“, befürchtete auch schon Bezirksbürgermeister Klaus Kalthoff (SPD) in Bottrop-Mitte und sah ein noch größeres Parkchaos in den Straßen voraus.

Nicht erlaubt: Garagen als Lager oder Werkstatt

Auch Kalthoff hält die neue Landesverordnung für kontraproduktiv und wirft die für ihn eher rhetorische Frage auf, ob private Stellplätze und Garagen tatsächlich zum Abstellen der eigenen Kraftfahrzeuge oder nicht für andere Zwecke genutzt werden. „In achtzig Prozent der Fälle werden Garagen doch anderweitig genutzt“, ahnt der Bezirksbürgermeister, und die Garagenbesitzer parkten ihre Fahrzeuge dann irgendwo draußen. Das falle gerade in Straßen mit großem Parkdruck schnell auf, und es komme zu Beschwerden, ist auch im Bottroper Bauaufsichtsamt nur allzu gut bekannt.

Nur machen Garagenbesitzer ja nichts Verbotenes, wenn sie ihre Autos auch auf Straßen oder städtischen Parkplätzen abstellen, wo es für alle erlaubt ist. Nicht erlaubt ist es dagegen, die Garage als bessere Abstellkammer, zur Lagerung von Möbeln und Hausrat, oder sogar als Werkstattraum zu benutzen. Das hatten Fachleute des Bauaufsichtsamtes im Gespräch mit der WAZ-Redaktion bereits erklärt. Danach ist in einer Garage nur das Abstellen von Pkw, Motorrädern, oder Fahrrädern erlaubt.

Grüner in Bottrop kritisiert zu wenig Platz für Fahrräder

Räder und auch Kleinmaterialien, die für die Pflege und Wartung der Pkw gebraucht werden, dürfen ebenfalls darin untergebracht werden; aber nur so, dass der Stellplatz fürs Auto weiterhin ungehindert genutzt werden kann. Die Behörden in Bottrop gehen möglichen Verstößen aber erst nach, wenn es zu Beschwerden gekommen ist. Für eine Dauerüberwachung gebe es kein Personal und auch keine gesetzliche Grundlage, heißt es.

Viele Garagen werden unterschiedlich genutzt. Auch in Bottrop werden nicht immer Pkw darin untergestellt. Als Abstellraum oder Werkstatt dürfen Garagen aber nicht verwendet werden.
Viele Garagen werden unterschiedlich genutzt. Auch in Bottrop werden nicht immer Pkw darin untergestellt. Als Abstellraum oder Werkstatt dürfen Garagen aber nicht verwendet werden. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Kritik an der nicht mehr ganz so neuen Vorschrift des Landes kommt aber auch aus den Reihen der Bottroper Grünen, wenn auch aus anderen Gründen. Ratsherr Burkhard Hölting jedenfalls hält auch die Platzfrage für Fahrräder nicht für gut geregelt. „Wenn in einer Wohnung zum Beispiel eine Familie von Fahrradfahrern mit vier Personen lebt, gibt es da doch auch vier Fahrräder“, sagte er. Das Land schreibt aber nur eineinhalb Fahrradabstellplätze pro Wohnung in Neubauten vor.

Eigene Bottroper Vorschrift für Zahl der Kfz-Stellplätze

Trotz aller Kritik in Bottrop gilt die Bauordnung des Landes mit ihren Vorgaben für die Errichtung von Stellplätzen und Fahrradstellplätzen zurzeit aber auch in der Stadt. Das Bauaufsichtsamt wendet sie seit Anfang Juli an. Das liegt allerdings wohl auch daran, dass die Verwaltung bisher offenbar keinen Auftrag erhalten hat, daran etwas zu ändern. Letztlich kann der Rat nämlich außer in Bebauungsplänen durchaus auch in örtlichen Bauvorschriften zu der nötigen Anzahl der Stellplätze eigene Regelungen festlegen und damit dann die Festsetzungen des Landes außer Kraft setzen.

Darauf wies die Verwaltung jetzt die beiden Bezirksvertretungen in Alt-Bottrop auch mit dem ausdrücklichen Vermerk hin: In Bottrop gibt es momentan keine örtliche Bauvorschrift, die die Anzahl der notwendigen Stellplätze regelt. Bezirksbürgermeister Kalthoff und CDU-Bezirksvertreter Andreas Freitag waren sich da schnell einig, dass so eine eigene Bottroper Bauvorschrift jetzt her müsse.