Bottrop. Eine Schülerin durfte in Herne kein Praktikum im Krankenhaus machen, weil sie ein Kopftuch trägt. So sind die Regeln in Bottroper Krankenhäusern.

In Herne machte jüngst der Fall einer 14-Jährigen Schlagzeilen, die aufgrund ihres Kopftuchs kein Praktikum am Evangelischen Krankenhaus machen durfte. Inzwischen deutet sich dort ein Kompromiss an. Wir wollten wissen: Ist an den Bottroper Krankenhäusern das Kopftuch im Dienst erlaubt?

Marienhospital Bottrop: OP-Haube ersetzt Kopftuch

Das Marienhospital, akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen, ist „ein zukunftsorientiertes katholisches Krankenhaus mit Tradition und christlich gelebten Werten“, wie es im Unternehmensleitbild auf der Klinik-Homepage heißt. Wer jetzt denkt, das könnte am MHB ein striktes Kopftuchverbot im Dienst zur Folge haben, liegt falsch. Vielmehr sieht die Regelung so aus: „Wir haben OP-Hauben, die wir zur Verfügung stellen“, erklärt Stephanie Gehring aus dem Sekretariat der Geschäftsführung. „Die eigenen Kopftücher können aus hygienischen Gründen nicht getragen werden.“

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Sollte also zum Beispiel eine Kopftuch tragende muslimische Schülerin, wie im Herner Fall, ein Praktikum am MHB machen wollen, sei das kein Problem, wenn sie im Dienst ihr Haar mit einer OP-Haube verdecke.

St. Antonius-Krankenhaus: Hygiene spielt eine Rolle

Und wie sieht es im St. Antonius-Krankenhaus in Kirchhellen aus? Wolfgang Heinberg, Leiter der Unternehmenskommunikation der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, beantwortet das so: „Wir können auch für das zu unserem Leistungsverbund gehörende St. Antonius-Krankenhaus die Frage, ob Mitarbeitende im Dienst ein Kopftuch tragen dürfen, mit Ja beantworten. Wir verstehen uns als konfessioneller Träger, der, neben den christlichen Werten, für Offenheit, Respekt und Vielfalt eintritt.“

Dies werde beispielsweise zum Thema Kopftuch auch in einer Handreichung für Praktikantinnen deutlich, in der es heiße: „Falls Sie Kopftuchträgerin sind, bedenken Sie bitte, dass das Kopftuch im Dienst wie ein Turban gebunden und bei 60 °C waschbar sein muss.“

Knappschaftskrankenhaus: Keine Einschränkungen

Grundsätzlich dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2014 kirchliche Einrichtungen das Tragen eines Kopftuches als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben verbieten. Mitarbeitende sind demnach zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet.

Das Knappschaftskrankenhaus in Bottrop ist kein konfessionelles Krankenhaus. Dort gilt laut Sprecherin Anja Ernsting ohne Einschränkung: „In unserem Haus und auch allen anderen Krankenhäusern im Verbund der Knappschaft Kliniken dürfen die Mitarbeiterinnen und Beschäftigten aller Berufsgruppen ein Kopftuch tragen.“