Bottrop. Die Mutter der getöteten Emma (6) aus Bottrop-Kirchhellen geht in Revision. Sie war wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Sie war knapp einer lebenslangen Haftstrafe entgangen, nun haben die Verteidiger von Larissa H. Revision gegen das Urteil des Essener Landgerichtes eingelegt. Die 46-Jährige war wegen Mordes an ihrer sechsjährigen Tochter Emma zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
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Richter Jörg Schmitt sprach bei der Urteilsverkündung von einer „grausamen Tat“. Weil die Mutter als vermindert schuldfähig gilt, wurde keine lebenslange Haftstrafe verhängt. Sie hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, ihre Tochter getötet zu haben. Sie habe zunächst versucht, das Mädchen in der Badewanne zu ertränken und ihr anschließend tief mit einem Küchenmesser in den Hals geschnitten.
Revision im Mordfall Emma: Bundesgerichtshof entscheidet
Hintergrund der Tat war ein Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern. Dem Vater war am Vortag des Mordes vom Familiengericht mehr Umgang mit seiner Tochter zugesprochen worden. Für Larissa H. kam dies einer persönlichen Niederlage gleich. Das Gericht sah mehrere Motive: Rache gegenüber dem Ehemann wegen des Sorgerechts, übersteigerte Besitzansprüche. Wegen ihrer Depressionen wurde die Mutter als vermindert schuldfähig eingestuft.
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Nun wird der Fall den Bundesgerichtshof beschäftigen. Eine Begründung für die Revision hat der Verteidiger Siegmund Benecken noch nicht eingereicht, dies muss innerhalb von einem Monat nach der Urteilsverkündung passieren.