Bottrop. Das Essener Landgericht hat das Urteil im Fall der getöteten Emma aus Bottrop gefällt: Die Mutter entgeht knapp einer lebenslangen Haftstrafe.

  • Die Mutter der sechsjährigen Emma aus Bottrop ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
  • Sie hatte beim Prozessbeginn gestanden, ihre Tochter getötet zu haben.
  • Die Polizei hatte das Mädchen erstochen in der Kirchhellener Wohnung gefunden.

Im Prozess um die gewaltsame Tötung eines sechsjährigen Mädchens hat das Landgericht Essen am Freitag die Mutter zu 13 Jahren Haft verurteilt. Richter Jörg Schmitt sprach bei der Urteilsverkündung von einer „grausamen Tat“. Es gebe sogar Anhaltspunkte dafür, dass sich die Angeklagte an ihrem getrennt von ihr lebenden Ehemann rächen wollte. Das könne aber nicht sicher festgestellt werden. Im Vordergrund stünde die psychische Erkrankung der Angeklagten. Sie galt laut Urteil zur Tatzeit als vermindert schuldfähig. Deshalb habe keine lebenslange Haft wegen Mordes verhängt werden können.

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Die 46-jährige Larissa H. hatte beim Prozessbeginn gestanden, ihre Tochter Emma getötet zu haben. Die Sechsjährige war am 28. Januar tot in der Wohnung in Bottrop-Kirchhellen aufgefunden worden, in der sie mit ihrer Mutter lebte. Die Angeklagte soll zunächst versucht haben, das Mädchen in der Badewanne zu ertränken. Anschließend soll sie dem Kind laut Anklage mit einem Küchenmesser tief in den Hals geschnitten haben.

Mordprozess Emma (6): Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern

Hintergrund der Tat ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Sorgerechtsstreit. Der getrennt von der Angeklagten lebende Vater des Kindes soll am Vortag der Tat ein erweitertes Umgangsrecht zugesprochen bekommen haben. „Die Angeschuldigte war getrieben vom tiefen Gefühl der Niederlage“, heißt es in der Anklage. Sie habe in der Vorstellung gehandelt, niemand außer sie selbst habe ein Recht auf ihre Tochter. Die Anklage lautet auf Mord.

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Es war der Tag der Zeugnisverleihung, als die Erstklässlerin Emma nicht im Unterricht der Grafenwälder Grundschule auftauchte. Wenige Stunden später findet die Polizei das sechsjährige Mädchen erstochen in der Wohnung im Lerchenweg in Kirchhellen. Daneben die Mutter, schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Die Schule war stutzig geworden ob des unentschuldigten Fehlens von Emma und weil sie die Mutter nicht erreichte. Die Schulleitung informierte an dem Freitagmorgen, dem letzten Schultag des ersten Halbjahres, das Emma in der Grundschule verbracht hatte, die Polizei. Kurz darauf folgte die traurige Gewissheit: Das Mädchen war getötet worden, die Mutter ist dringend tatverdächtig. Nach medizinischen Untersuchungen kam sie in Untersuchungshaft. Und hatte dort bis zum Prozessauftakt geschwiegen. Ihr droht nun eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Mordfall Emma: Prozess ist auf sieben Verhandlungstage angesetzt

Die Frau lebte getrennt vom Vater des Mädchens und war erst wenige Monate zuvor in die Kirchhellener Vogelsiedlung gezogen. Einen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung habe es nicht gegeben, stellten Stadt und Staatsanwaltschaft nach der Tat klar.

An der Grundschule Grafenwald hatte die Nachricht von dem Tod von Emma tiefe Trauer ausgelöst. Mit Kerzen, Kuscheltieren und Blumen gedachte die Schule dem Mädchen. Mit einem Banner versuchten Lehrer und Schüler die Bestürzung in Worte zu fassen: „Wir trauern um eine Schülerin aus der Mäuseklasse. Wir sind tieftraurig, erschüttert und fassungslos.“ Pastoralreferent Werner Koschinski und Pastor Christoph Potowski hatten die Schule seelsorgerisch unterstützt, hatten gemeinsam mit Schulleiterin Marie-Luise Schrader Trauerorte geschaffen.

Der Prozess vor dem Essener Landgericht war auf sieben Verhandlungstage angesetzt worden. Auch eine Gutachterin hatte sich zur Schuldfähigkeit der Mutter geäußert.