Bottrop. Die Vivawest hat einem Mieter verboten, den Gemeinschaftsgarten großflächig für Halloween zu schmücken. Der Bottroper wollte Kinder erfreuen.

Es sieht aus wie ein kleines Gruseldorf: ein Hexenhäuschen, gebaut mit Styroporwänden, ein Skelett am Marterpfahl, schaurige aufblasbare Figuren wie Horror-Kürbisse oder böse guckende Geister, ein kleiner Friedhof. Cengiz Tosun und seine Frau Oya haben die vergangenen Jahre den Gemeinschaftsgarten vor ihrer Mietwohnung im Lamperfeld in ein Paradies für Halloween-Fans verwandelt. In diesem Jahr aber dürfen sie das nicht.

„Es ist sehr viel Arbeit, aber mir macht das richtig Spaß“, sagt Cengiz Tosun. Seit vier Jahren baut der 43-Jährige zusammen mit seiner Frau vor den Mehrfamilienhäusern am Lamperfeld einen großen Gruselbereich auf. „Es erfreut uns, dass die Kinder daran Spaß haben“, sagt er. „Das war eine tolle Sache.“

Das Ehepaar Tosun gibt sich bei der Horror-Deko viel Mühe. Drei Wochen dauert der Aufbau samt Bastelarbeiten etwa.
Das Ehepaar Tosun gibt sich bei der Horror-Deko viel Mühe. Drei Wochen dauert der Aufbau samt Bastelarbeiten etwa. © Tosun

Halloween in Bottrop: Vivawest lehnt Dekoration ab

War – weil in diesem Jahr der Vermieter, die Vivawest, den Aufbau der Horror-Dekorationen verbietet. Viele Male hat Cengiz Tosun mit dem Verwalter gesprochen, hat die Marketing-Abteilung von Vivawest kontaktiert – und jedes Mal eine Absage bekommen. Im vergangenen Jahr hatte sich ein Nachbar, der mittlerweile ausgezogen ist, beschwert; Tosun vermutet, dass die Absage daher rührt.

In der Begründung, die Vivawest dem Ehepaar Tosun geschickt hat, verweist das Gelsenkirchener Wohnungsunternehmen auf die Verkehrssicherung, die nicht gewährleistet werden könne. „Zusätzlich wäre mit einem erhöhten Lärm feiernder Besucher sowie einem vermehrten An- und Abfahrtsverkehr zu rechnen“, so die Vivawest in ihrem Schreiben. „Des Weiteren haben wir Anlass zur Sorge aufgrund des sogenannten Nachahmungseffektes.“

Cengiz Tosun kann das nicht verstehen. Er habe weder Glühwein verkauft, wie es zwischenzeitlich hieß, noch – ein anderer Vorwurf – eine Lasershow geboten. Es gehe lediglich darum, Kindern eine Freude zu bereiten, vor allem in der Corona-Zeit. Sie durften die aufblasbaren Figuren anfassen, bekamen Süßigkeiten vom Ehepaar Tosun.

Auch ein kleiner Friedhof gehört zur Halloween-Deko von Cengiz und Oya Tosun.
Auch ein kleiner Friedhof gehört zur Halloween-Deko von Cengiz und Oya Tosun. © Tosun

Das Ordnungsamt sei vor Ort gewesen und hatte nichts einzuwenden. Sogar Masken zum Schutz vor Corona hatte das Paar verteilt. Auch seine eigenen Kinder seien begeistert – die fünfjährige Tochter sei selbst im Halloween-Fieber, der zweijährige Sohn drückt gerne die Knöpfe der Lichtanlagen.

Süßigkeiten werde es in diesem Jahr trotzdem geben am 31. Oktober, wenn Halloween ansteht. Ein alternativer Standort für seine Grusel-Deko war so schnell nicht mehr zu finden. Drei Wochen braucht Cengiz Tosun etwa, um alles vorzubereiten, zu basteln und aufzustellen.

Halloween-Landschaft in Bottrop: Warum Vivawest sie nicht genehmigt

Nicht nur an Halloween, auch an Weihnachten verwandeln er und seine Frau den Gemeinschaftsgarten. Eine eigene Schneekanone hatten sie sich vergangenes Jahr gekauft, doch schon da hatte die Vivawest den Aufbau der Weihnachtsdeko verboten. In seinem Schreiben lehnt das Wohnungsunternehmen auch „eventuell geplante Weihnachts- und Sommerveranstaltungen“ ab.

Cengiz Tosun beim Bau einer Halloween-Attraktion.
Cengiz Tosun beim Bau einer Halloween-Attraktion. © Tosun

Auf WAZ-Nachfrage begründet Vivawest die Absage mit der Nutzung der Gemeinschaftsfläche: Sie müsse allen Mietern gleichermaßen zur Verfügung stehen. „Dies ist aufgrund des Umfangs der Veranstaltungen zu Halloween und Weihnachten nicht gegeben.“ Zudem sei die Vivawest als Vermieterin haftbar, sollte es zu Unfällen auf dem Gelände kommen. Grundsätzlich bemühe sich das Unternehmen, „Vorschläge unserer Mieter für Veranstaltungen zu ermöglichen, sofern diese in einem für Vivawest als haftbare und für die gesamte Hausgemeinschaft verantwortliche Grundstückeigentümerin angemessenen Rahmen stattfinden“.