Bottrop. Im Zusammenhang mit den Problemen in der City hat die Polizei Gefährderansprachen gehalten. Doch was heißt das, wie geht die Polizei weiter vor?
Die Polizei wird weiterhin am Bottroper ZOB und im Ehrenpark Präsenz zeigen. Das bestätigte ihr Sprecher Andreas Wilmimg-Weber. Schon seit einiger Zeit sind Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst in diesem Bereich der Innenstadt verstärkt auf Streife. Immer wieder hatten insbesondere Jugendliche in dem Gebiet für Probleme gesucht. Es gab Gewalt gegen andere Schülerinnen und Schüler, teils verlagerten sich die Konflikte bis aufs Schulgelände.
Zuletzt meldete die Polizei zwei Überfälle im Ehrenpark. Opfer waren in beiden Fällen Jugendliche. Die Ermittlungen dauern in beiden Fällen noch an, sagt Andreas Wilming-Weber. Gleichwohl geht er davon aus, dass es nicht unbedingt dieselben Täter mehr seien, die noch im April und Mai für Ärger gesorgt hätten. Seither habe sich die Situation etwas beruhigt, gibt er die Einschätzung der Polizei wieder.
Klare Ansage der Polizei an – unabhängig von weiteren möglichen Konsequenzen
Zuletzt hat sich auch der Schulausschuss mit dem Thema befasst. Dort informierte der Kommunale Ordnungsdienst, dass es sich nicht um feste, sondern sich in der Zusammensetzung immer wieder ändernde Gruppen handele. Gleichwohl habe die Polizei zwei Haupttäter identifiziert. In dem Zusammenhang seien auch Gefährderansprachen geführt worden.
Das was verbirgt sich eigentlich hinter diesem etwas sperrigen Wort? Letztlich sei das eine „klare Ansage“ seitens der Polizei, erläutert Andreas Wilming-Weber. Die erfolge auch unabhängig von möglichen weiteren Ermittlungen oder Strafanzeigen, bei denen ja die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens ist.
Inhalte von Gefährderansprachen unterscheiden sich von Fall zu Fall
Letztlich gehe es in einem solchen Gespräch darum, dem Gegenüber Konsequenzen aufzuzeigen, die drohen, sollte derjenige nicht bereit sein, sein Verhalten zu überdenken und zu verändern. Die möglichen Konsequenzen und damit die Inhalte eines solchen Gespräches seien eben von Fall zu Fall unterschiedlich, erklärt der Polizeisprecher. Das sei eben auch abhängig vom jeweiligen Delikt.
Unabhängig von den Fällen am ZOB wählt Weber ein Beispiel: einen Streit unter Bekannten, die sich immer wieder über den Weg laufen. Dabei kommt es regelmäßig zu Beleidigungen, Beschimpfungen oder auch körperlichen Auseinandersetzungen. Als Polizei weiß man darum und weiß auch, dass man den Konflikt nicht ausräumen kann und das die Streithähne sich immer wieder über den Weg laufen. „In so einem Fall kann man über eine Gefährderansprache nachdenken“, sagt der Polizeisprecher.
Für die Polizei ist auch die Reaktion der Gegenüber ein wichtiges Indiz
Nur: „Es müssen eben Konsequenzen aufgezeigt werden, die tatsächlich auch im Raum stehen und die realistisch sind.“ Das könne beispielsweise auch ein schon parallel laufendes Strafverfahren sein, sagt Wilming-Weber. Der Inhalt einer solchen Gefährderansprache werde auch protokolliert. Gleiches gelte für die Reaktion des Gegenübers. „Denn das ist wichtig als Einschätzung für uns“, macht Andreas Wilming-Weber deutlich.
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Logisch, schließlich lässt so eine Reaktion ja Rückschlüsse auf mögliches künftiges Verhalten zu. Also: Zeigt sich jemand einsichtig oder ist eher damit zu rechnen, dass eine Ansprache der Polizei keine Wirkung zeigt? Es gebe auch keinen festen Rahmen für solche Gespräche, sagt Andreas Wilming-Weber. Es sei durchaus möglich, sie sofort an Ort und Stelle innerhalb eines Einsatzes zu führen.
Polizei und Ordnungsdienst zeigen weiterhin Präsenz in der Bottroper Innenstadt
Es komme aber auch vor, dass der Fortschritt der Ermittlungen und neue Erkenntnisse eine solche Ansprache sinnvoll erscheinen ließen. Dann könne es auch sein, dass derjenige, an den sich das richtet, Besuch von der Polizei bekommt. Grundsätzlich könne auch jeder Kollege, der mit dem Stand der Ermittlungen vertraut ist, eine Gefährderansprache halten.
Doch zurück zu ZOB, Berliner Platz und Ehrenpark. Andreas Wilming-Weber macht hier deutlich, dass die Polizei weiter alle Möglichkeiten ausschöpfen wird. Er erinnert an den Fall eines 16-Jährigen, der sogar in Untersuchungshaft musste. „Wer meint, hier Straftaten begehen zu müssen, an den haben wir das Signal, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so die klare Warnung seitens der Polizei. Und diese Möglichkeiten, so darf man wohl vermuten, dürften in manchen Fällen über die Gefährderansprache hinausgehen.