Bottrop. Kontaktbeschränkungen, kein Feuerwerksverkauf: Im zweiten Jahr schränkt Corona die Feiern zum Jahreswechsel ein. Diese Regeln gelten in Bottrop.

Wer in 2022 reinfeiern will, muss sich auch dieses Jahr an strengere Corona-Auflagen halten. Das sind die Silvester-Regeln für Bottrop.

Feuerwerk: Keine Böllerverbotszonen in Bottrop

Bund und Länder haben sich wie im vergangenen Jahr auf ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper geeinigt. Das heißt, Böller und Raketen dürfen zwar in Deutschland nicht gekauft, aber an Silvester gezündet werden. Die Kommunen haben die Möglichkeit, Böllerverbotszonen einzurichten – Bottrop tut dies allerdings nicht. „Es wird vom Krisenstab und auf Hinweis der Polizei nicht als notwendig erachtet“, sagt Stadtsprecher Andreas Pläsken mit Blick auf die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr.

Kontaktbeschränkungen beim Treffen an Silvester

Wer geimpft ist, darf mit maximal zehn (ebenfalls geimpften oder genesenen) Personen feiern. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden dabei nicht mit berücksichtigt. Wer nicht geimpft ist, darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. In der Nacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Januar 2022 sind Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen untersagt. Laut Stadt ist der kommunale Ordnungsdienst in der Silvesternacht im Einsatz. In der Regel kommt es vor allem auf den Halden zu Ansammlungen.

Gastronomien, Diskotheken und Hotels

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Diskotheken haben weiterhin geschlossen, Silvester-Partys, „bei denen das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist“, sind verboten. Gastronomien dürfen aber regulär öffnen – mit 2G-Regel. Vergangenes Jahr hatten die Gastronomien über Weihnachten und Neujahr geschlossen. Anders als bei privaten Treffen gilt in gastronomischen Betrieben keine Personenbeschränkung. Private Hotelübernachtungen sind an Silvester übrigens auch mit 2G erlaubt.

Ungeimpfte Schulkinder während der Ferien

Kinder bis 15 Jahren brauchen während der Schulzeit zwar keinen Coronatest, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Aber in den Weihnachtsferien ist das anders: Überall dort, wo 2G oder 3G gilt, müssen auch Schulkinder einen Test vorlegen. Dies gilt in der Ferienzeit seit dem 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022.