Essen. Clubs und Diskotheken bleiben zu. Feuerwerksverkauf ist verboten. Welche Regeln sind in NRW an Silvester zu beachten, auch bei privaten Treffen.

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Doch welche Corona-Regeln gilt es an Silvester zu beachten?
  • Auch der Feuerwerksverkauf ist an dem zweiten Corona-Silvester verboten.
  • Hier gibt es die Übersicht, welche Corona-Regeln an Silvester gelten.

Die anhaltende Corona-Pandemie zwingt die Menschen in NRW auch 2021 zu einem deutlich ruhigeren Jahreswechsel. Welche Regeln an Silvester und Neujahr in Nordrhein-Westfalen beachtet werden müssen:

[Achtung: Städte/Kreise mit einer Inzidenz über 350 können lokale Einschränkungen beschließen! Zudem gilt die aktuell NRW-Coronaschutzverordnung nur bis 12. Januar 2022. Falls sich relevante Änderungen ergeben, werden sie hier ergänzt.]

Silvesterpartys: Welche Corona-Regeln gelten?

Clubs und Diskotheken sind seit Anfang Dezember wieder geschlossen. Die Landesregierung hat auch Silvesterbälle verboten - sowohl in der Gastronomie als auch von anderen gewerbsmäßigen Veranstaltern. Sämtliche Feste, bei denen "das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist", sind verboten. Gefeiert werden darf also wieder nur im privaten Rahmen. Auch dafür gelten allerdings strengere Kontaktbeschränkungen: Wer geimpft ist, darf mit maximal zehn (ebenfalls geimpften oder genesenen) Personen feiern. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden dabei nicht mit berücksichtigt. Wer nicht geimpft ist, darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. In der Nacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Januar 2022 sind Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen untersagt.

Corona und Silvester: Feuerwerk

Bund und Länder haben sich wie bereits im vergangenen Jahr auf ein Verkaufsverbot für Feuerwerk geeinigt. Öffentlich veranstaltetes Feuerwehr sowie jegliche Verwendung von Pyrotechnik auf belebten Plätzen sind ebenso untersagt. Wer noch Böller zuhause hat, darf's natürlich krachen lassen – aber nicht überall. Wie im vergangenen Jahr werden die Städte sicher wieder Böllerverbotszonen an beliebten Party-Treffpunkten ausweisen. Das Verbot dient übrigens nicht nur der Corona-Eindämmung: Vielmehr soll es Verletzungen vermeiden, weil die Kliniken wegen Corona schon genug ächzen.

Gottesdienste:

Anders als 2020 droht in NRW bisher keine Komplett-Schließung der Kirchen. 2021 haben die Gemeinden mehr Freiheiten: Es ist ihnen selbst überlassen, ob und wie sie Gottesdienste, Messen und Co. organisieren. Eine Pflicht zu 2G oder 3G gibt es nicht.

Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher, die nicht im Chor oder als Sängerin oder Sänger auftreten beim gemeinsamen Singen eine medizinische Maske tragen. Dies gilt entsprechend auch für Gottesdienste.

 Die Evangelische Kirche von Westfalen etwa rät zu 2G inklusive Abstand und Maske bei vollen Weihnachtsgottesdiensten. Das Erzbistum Paderborn empfiehlt 2G oder 3G, sofern es "parallel ein Angebot ohne Zugangsbeschränkungen gibt", etwa im Gemeindesaal. Da aber jede Gemeinde die Regeln selbst bestimmen kann, hilft nur: Informieren Sie sich über die Regeln in Ihrer Kirche!

Essen im Restaurant: Corona und Silvester

Anders als 2020 ist die Gastronomie geöffnet – es gilt 2G und Maskenpflicht (außer am Platz). Einige Restaurants öffnen aber gar nicht erst, hier sollte man sich vorab direkt beim Restaurant informieren. Anders als bei privaten Treffen gilt in gastronomischen Betrieben keine Personenbeschränkung. Wer das Essen nur vorbestellt und abholt, braucht keinen Nachweis.

Neujahrskonzerte / Veranstaltungen

Konzerte sind ausschließlich unter 2G-Bedingungen möglich, auch dann, wenn sie in einer Kirche stattfinden. Oberhalb einer Zahl von 250 Zuschauenden darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität der Location liegen. Insgesamt sind aber höchstens 750 Menschen zulässig. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.

Shopping:

Da im Einzelhandel bekanntlich 2G gilt, stehen Ungeimpfte womöglich mit leeren Händen da. Auch die Niederlande sind zum Shoppen wenig attraktiv: Für die Einreise ist ein Immunisierungsnachweis oder Test nötig. Gastro und Läden schließen schon um 17 Uhr. Wie in Deutschland herrscht Maskenpflicht, allerdings gilt 3G. Bei der Rückkehr nach Deutschland muss nur in Quarantäne, wer länger als 24 Stunden in den Niederlanden war.

Ungeimpfte Schulkinder:

Kinder bis 15 Jahren brauchen während der Schulzeit zwar keinen Coronatest, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Aber in den Weihnachtsferien ist das anders: Überall dort, wo 2G oder 3G gilt, müssen auch Schulkinder einenTest vorlegen. Dies gilt in der Ferienzeit vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022.

Reisen mit Flugzeug oder Bahn:

Generell gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln (Taxi, Bus, Bahn, Flugzeug...) 3G – nur auf touristischen Busreisen gilt 2G. Zudem gilt eine strenge Maskenpflicht, natürlich auch am Sitzplatz. Wer lange unterwegs ist, sollte also mehrere Masken mitnehmen. Einige Fluggesellschaften verlangen sogar FFP2-Masken!

Übrigens: Damit die Züge nicht zu voll werden, hat die Deutsche Bahn für die Feiertage angekündigt, viele Sonderzüge eintzsetzen.

Übernachten im Hotel:

Bei privaten Übernachtungen in Hotels oder Pensionen gilt 2G – auf Geschäftsreisen dagegen gilt 3G.