Bottrop-Kirchhellen. Förster: Reiterin hätte gar nicht im Rotbachbereich sein dürfen. Naturschutzbehörde prüft Anzeige. 33 Feuerwehrleute rückten für ein Pferd aus.

Die spektakuläre Rettung eines Reitpferdes aus dem Rotbach durch die Feuerwehr könnte ein Nachspiel für die Reiterin haben. Der Grund: Die Frau, deren Pferd im morastigen Bachbereich so tief eingesunken war, dass es sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien konnte, hätte dort mit ihrem Reitpferd überhaupt nicht unterwegs sein dürfen. Das sagt Förster Christoph Bemelmans aus Schermbeck, der zurzeit für seinen RVR-Kollegen Werner Meemken die Urlaubsvertretung macht. Denn der Rotbach und das gesamte dazugehörige System ist Naturschutzgebiet. Dort ist also Reiten generell untersagt.

In diesem Bereich gibt es 70 Kilometer ausgezeichnete Reitwege

„Die Reiterin muss mit einer Anzeige rechnen“, sagt Christoph Bemelmans. Er werde den dokumentierten Fall der Naturschutzbehörde übergeben, die werde dann tätig werden. Warum die Frau mit dem Pferd dort überhaupt unterwegs gewesen ist, sei ihm schleierhaft. „Jeder, der ein Reitpferd und die entsprechende Plakette hat, müsste die Naturschutzregeln kennen.“ Außerdem gebe es zwischen dem Bottroper Norden, also ab Grafenwald, und Dinslaken ein weitläufiges Reitwegenetz von gut 70 Kilometer Länge. Dass die Reiterin ihr Tier gerade am feuchten Rotbach habe tränken wollen, lässt Bemelmans nicht gelten. „Da gibt es sicherlich genügend andere Möglichkeiten.“

Der Rotbach - Idyll und zugleich  Naturschutzgebiet an der Bottroper-Oberhausener Stadtgrenze.
Der Rotbach - Idyll und zugleich Naturschutzgebiet an der Bottroper-Oberhausener Stadtgrenze. © FFS

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Natürlich möchte der Förster kein Spielverderber sein und hat gar nichts gegen Reiter, Hundebesitzer oder auch Radfahrer. Nur: Ein Naturschutzgebiet sei nicht grundlos als solches ausgewiesen und da müssten sich eben alle, nicht nur Waldbewirtschafter, an die Regeln halten. „Gerade der Rotbach und das zugehörige System ist etwas ganz Besonderes, ein Juwel, mit vielen schutzwürdigen Tier- und Pflanzenarten, die sich dort in Ruhe entwickeln sollen.“ Dies sei aber nicht möglich, wenn „wild geritten“ werde, Hunde nicht angeleint liefen oder so genannte Querfeldein-Biker den Waldboden aufrissen, um nur einige Beispiele für Fehlverhalten der Natur gegenüber zu nennen. Aus Förster-Sicht jedenfalls sei der Vorfall mit dem Pferd am Sonntagnachmittag ein eindeutiger Verstoß gegen die Regeln in Naturschutzgebieten gewesen, der dazu noch für großen Aufwand bei der Feuerwehr gesorgt habe.

Feuerwehr Bottrop muss die genauen Kosten für den Rettungseinsatz noch prüfen

Dort zeigt man sich erst einmal abwartend. „Die Großtierrettung, wie jetzt bei diesem Reitpferd, gehört zu unseren Aufgaben, dafür werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigens geschult“, so Feuerwehrsprecher Michael Duckheim. Mit 33 Feuerwehrleuten der Berufsfeuerwehr Bottrop und der Ortswehr Kirchhellen seien natürlich viele Kräfte vor Ort gewesen. „Im Nachhinein war das gut, weil sie die Rettungsgeräte durch unwegsames und für Fahrzeuge nicht passierbares Gelände tragen mussten“, so Duckheim. Zu den Kosten des Einsatzes könne er noch nichts Genaues sagen. Die berechneten sich auch immer danach, wie viele Kräfte de facto für den Einsatz benötigt worden seien. Generell gilt aber: „Bei Tieren ist der Halter verantwortlich. Handelt es sich um fahrlässiges Verhalten, wird geprüft, ob der Einsatz in Rechnung gestellt werden kann“, so der Feuerwehrsprecher.

Reitwege und Reitkennzeichen

Über das nach dem Straßenrecht bzw. dem Straßenverkehrsrecht zulässige Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen hinaus erlaubt das Landschaftsgesetz auch das Reiten in der freien Landschaft, auf privaten Straßen und Wegen sowie im Walde auf den besonders gekennzeichneten Reitwegen.

Wer in der freien Landschaft oder im Walde reitet, muss jedoch ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes Kennzeichen führen. Info: bottrop.de.