Bottrop. . Eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger über die Bedeutung des Baches gibt es am 28. Juli. Das Areal ist Naturschutzgebiet.

Umweltexperten laden Bürger in der nächsten Woche ein, sich das Naturschutzgebiet am Rotbach genauer anzuschauen. Anlass ist ein in der WAZ veröffentlichter Leserhinweis in der Rubrik „Ein Ferientag in …“. Darin wird der Rotbach in einem Picknicktipp als Ort erwähnt, an dem Kinder im Wasser spielen und Staudämme bauen könnten. Doch die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass Wasserspiele im Rotbach grundsätzlich verboten ist.

Zwar sei verständlich, schreiben die Fachleute, wenn Bürger Naturerlebnisse und Naherholung für sich und vor allem für ihre Kinder im Stadtgebiet suchen und finden. „Positive Erlebnisse in der Natur geben den Kindern wertvolle Impulse, so dass sie im späteren Leben sorgsam mit diesen Ressourcen umgehen.“

Beim Rotbachsystem und dem Hiesfelder Wald an der Stadtgrenze von Oberhausen handle es sich aber um ein Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet) und ein Naturschutzgebiet mit der höchsten naturschutz-rechtlichen Schutzkategorie. „So sind in Naturschutzgebieten gemäß Landschaftsgesetz alle Handlungen verboten, die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der geschützten Gebiete oder ihrer Bestandteile führen können.“

Freizeitaktivitäten am Rotbach wie Staudämme im Bach bauen und Boote fahren lassen, seien demnach nicht erlaubt. „Diese Verbote wurden vom Gesetzgeber aus gutem Grund erlassen, damit die ökologisch wertvollen Uferbereiche und der natürlich entstandene Bachverlauf nicht beschädigt werden.“

Über die Bedeutung des Rotbachsystems lernen Bürger mehr am 28. Juli um 15 Uhr. Treffpunkt ist der Parkplatz Zur Grafenmühle, Alter Postweg.