Bottrop. . Das Oberlandesgericht Hamm sieht Fluchtgefahr als gegeben an. Peter S. müsse mit einer langen Haftstrafe und hohen Geldforderungen rechnen.

  • Der Bottroper, der Krebsmittel verdünnt haben soll, sitzt seit November 2016 in Untersuchungshaft
  • Die Verlängerung der Haft hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm jetzt angeordnet
  • Er begründet die Verlängerung der Untersuchungshaft mit gegebenen „deutlichen Fluchtanreizen“

Apotheker Peter S., der in 50 000 Fällen Immuntherapiepräparate für Krebspatienten gestreckt haben soll, bleibt in Haft. Das hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm angeordnet.

Begründung: Der Apotheker habe mit einer mehrjährigen Haftstrafe sowie mit Millionenforderungen der Krankenkassen und Patienten zu rechnen. Dies begründe einen „deutlichen Fluchtanreiz“. Für eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges sieht das Strafgesetzbuch eine Strafe von bis zu zehn Jahren vor.

Schon jetzt gibt es Zivilklagen von Kassen und ehemaligen Patienten

Nach Angaben des Strafsenates gibt es schon jetzt Zivilklagen von Kassen und ehemaligen Patienten gegen den Apotheker.

Apotheker in Haft: Ärzte und Patienten geschockt Apotheker in Haft: Ärzte und Patienten geschocktEr sitzt seit seiner Verhaftung am 29. November in Untersuchungshaft. Nach sechs Monaten Haft muss das Oberlandesgericht entscheiden, ob eine Fortdauer angemessen ist. Sie ist angemessen, sagt der 5. Senat in einer ersten Würdigung der Beweise, die Kripo und Staatsanwaltschaft Essen gegen den Apotheker gesammelt haben.

Für das Anmischen der Präparate sei der Apotkeker verantwortlich

Für das Anmischen der gestreckten oder verunreinigten Präparate sei der Apotheker verantwortlich; das sei durch Zeugenaussagen bestätigt. Untersuchungen der sicher gestellten Präparate aus der Bottroper Apotheke hätten zum Teil „massive Mindergehalte“ der verordneten Wirkstoffe ergeben.

Die Fortdauer der Untersuchungshaft über die Sechsmonatsfrist hinaus ist nach Angaben von Pressedezernent Christian Nubbemeyer auch angemessen, weil die Ermittlungen zügig geführt worden seien. Die Gutachten über die sicher gestellten Präparate seien aufgrund ihres Umfanges zum Teil noch nicht abgeschlossen.