Bottrop. . Staatsanwaltschaft hofft, damit konkrete Fälle von gepanschten Krebsmitteln nachweisen zu können

  • Im Fall des Apotheker-Skandals hat die Staatsanwaltschaft bestimmte Ärzte angeschrieben
  • Sie sollen Blutproben von Patienten nehmen, deren Behandlung beendet oder abgebrochen ist
  • So können eventuell Rückschlüsse auf eine falsche Dosierung der Krebsmittel gezogen werden

Die Staatsanwaltschaft Essen hat von Patienten des verhafteten Apothekers Blutproben sichergestellt. Damit versucht sie zu belegen, dass einzelnen Patienten durch die Verdünnung der Immuntherapie-Infusionen, die dem Apotheker vorgeworfen wird, konkreter Schaden entstanden sein könnte.

Der Apotheker sitzt seit dem 29. November in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seit 2012 in 40 000 Fällen Infusionen zu Immuntherapien gestreckt und auf diese Weise die Krankenkassen um 2,5 Millionen Euro betrogen zu haben.

Ärzte angeschrieben

Zur Beweissicherung hat die Staatsanwaltschaft jetzt jene Ärzte angeschrieben, die Krebspatienten mit den Infusionen aus der betroffenen Apotheke behandelt haben. „Wir haben nach Patienten gesucht, deren Behandlung zu Ende war oder nach der Verhaftung des Apothekers abgebrochen worden ist“, sagt Oberstaatsanwältin Anette Milk. In deren Blut hoffen die Ermittler Rückstände zu finden, die Rückschlüsse darauf zulassen, wie viel oder wenig Wirkstoff in den Infusionen enthalten war, mit denen sie behandelt worden sind. In dem Moment, in dem die Patienten eine neue Therapie angefangen haben, ist solch ein Rückschluss nicht mehr möglich.

Beratung durch Experten

Tatsächlich haben sich durch die Anschreiben an die behandelnden Ärzte Patienten bereit erklärt, sich Blutproben abnehmen zu lassen. Die sollen jetzt untersucht werden. „Wir lassen uns bei unseren Ermittlungen von Onkologen und Pharmazeuten beraten“, sagt die Oberstaatsanwältin. Sie sagt aber auch: „Wir haben das vorsorglich gemacht. Wir wissen noch nicht, ob wir damit verwertbare Ergebnisse bekommen.“