Bochum. Einen ungewöhnlichen Fund machte ein Leser vor der Haustür einer Bochumer Zahnarztpraxis: Neben dem Hausmüll waren auf der Straße Gebissabdrücke aus Gips deponiert - inklusive Daten über die Patienten, die eigentlich nicht öffentlich zugänglich sein dürften.
Ende letzter Woche staunte eine WAZ-Leser nicht schlecht, als er vor der Haustür einer Weitmarer Zahnarztpraxis Unterlagen und Gebissabdrücke aus Gips stehen sah. Auf den Abdrücken waren die Namen der Patienten, ihr Geburtsdatum sowie das Erstellungsdatum des Gipsabdrucks zu lesen. Der Leser ließ der Redaktion ein Foto zukommen.
„Ich bin empört, dass die Zahnarztpraxis diese Daten neben dem Hausmüll deponiert, wo jeder vorübergehende Passant einfach Informationen erhält, die eigentlich nicht öffentlich zugänglich sein dürften“, ärgert sich der Bochumer. Laut seiner Aussage waren die zahnärztlichen Unterlagen erst nach mehreren Stunden verschwunden.
Auf Anfrage der WAZ nahm die Zahnarztpraxis Stellung zu diesem Vorwurf: „Es waren in der Tat unsere Gebissabdrücke, die wir nach mehrjähriger Aufbewahrung nun entsorgt haben. Allerdings wurden diese lediglich für maximal eine halbe Stunde auf der Straße zwischengelagert, während wir nach und nach alle schweren Kisten nach oben gebracht haben. Dann wurden sie in ein Fahrzeug gebracht und ordnungsgemäß als Sondermüll auf dem Wertstoffhof entsorgt.“
Zahnabdrücke fallen unter Datenschutz
Ob nur für kurze Zeit oder über mehrere Stunden: Es bleibt die Frage, warum die Unterlagen überhaupt unbeaufsichtigt an der Straße abgestellt wurden und somit von Passanten gesehen oder sogar mitgenommen werden konnten.
Generell gilt: Personenbezogene Daten dürfen nicht zugänglich gemacht werden, egal ob dies fahrlässig geschieht oder nicht. „Zahnabdrücke mit Namen sind zudem dann besonders schutzwürdig, wenn sie Aussagen über Krankheiten liefern. Sie fallen dann unter den Begriff der sensiblen Daten nach § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes“, erläutert Nils Schröder, Pressesprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW. „Eine Zwischenlagerung an einem öffentlichen Verkehrsweg sollte dringend vermieden werden“, empfiehlt Schröder.