Bochum. . Bei Kurzarbeit zahlt die Arbeitsagentur nur, wenn die Arbeitszeitverkürzung “vorübergehend“ ist, zum Beispiel durch einen kurzfristigen Auftragsrückgang. Doch bei Opel ist das nicht unbedingt der Fall - die Arbeitsplätze scheinen nicht langfristig gesichert. Dennoch gibt es Grund zur Hoffnung.
Nein, über Kunden und Interna schweigt Luidger Wolterhoff, wenn es um Kurzarbeit-Anmeldungen geht. Das gilt auch für das Opel-Werk in Bochum, wie Wolterhoff, Leiter der Agentur für Arbeit Bochum, gestern gegenüber der WAZ betonte.
Wie in unserer Zeitung berichtet, könnte die Tatsache, dass Opel das Aus für die Produktion für Ende des Jahres 2014 angekündigt hat, dazu führen, dass die Arbeitsagentur keine Hilfestellung über Kurzarbeitergeld leisten darf, weil die Arbeitsplätze nicht langfristig gesichert scheinen.
Einigungsstelle tagt nächste Woche
Wolterhoff: „Wir prüfen jeden Antrag jeweils neu.“ Die Gründe für Kurzarbeit dürften nur „vorübergehend“ sein und es müsse „wirtschaftliche Gründe“ geben, beispielsweise eine Auftragsdelle, damit Kurzarbeitergeld möglich wird.
Im Fall Opel könnte man, trotz der angekündigten Beendigung der Produktion, möglicherweise ein „Transfer-Kurzarbeitergeld“ bewilligen. Hierzu bedürfe es aber einer Transfergesellschaft, in der Opelaner Beschäftigung finden können. Eine Transfergesellschaft existiert aber (noch) nicht. Im Rahmen der Einigungsstelle für Opel Bochum, die in der nächsten Woche erneut tagt, könnten die Grundlagen für die Einrichtung einer Transfergesellschaft erarbeitet werden.