Bochum. Eine Strafvollzugsbeamtin (46) aus Bochum ist am Donnerstag wegen Vorteilsannahme zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die damalige Abteilungsleiterin in der JVA hatte 1500 Euro von einem inhaftierten Verbrecher angenommen, weil sie private Geldnöte hatte.

„Das ist ein riesengroßer Fehler gewesen“, meinte die Justizvollzugsbeamtin (46) auf der Anklagebank. Als damalige Abteilungsleiterin in der Bochumer JVA hatte sie 1500 Euro von einem Häftling (59) angenommen, was natürlich streng verboten ist. Wegen Vorteilsannahme wurde sie am Donnerstag vom Schöffengericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie 2500 Euro ans Land zahlen.

Der Häftling saß in Bochum eine Haftstrafe von 10,5 Jahren unter anderem wegen schweren Raubes ab. Er soll als gefährlich gelten und eine führende Figur in der organisierten Kriminalität Europas gewesen sein. Gleichzeitig galt er aber auch als sehr intelligent und charmant. Mit diesem Häftling freundete sich die ledige Beamtin Ende 2009 an. Es entwickelte sich im Laufe der Monate ein Verhältnis, das, wie ihr Verteidiger Michael Emde sagt, „über den dienstlichen Bezug hinaus“ einen freundschaftlichen Charakter gehabt habe.

Angeklagte segnete zur Vertuschung der Tat eine verbotene Überweisung ab

Die gelernte Sozialarbeiterin offenbarte dem Gefangenen auch ihre damaligen finanziellen Probleme. Sie hatte, so Emde, „schlicht und ergreifend über ihre Verhältnisse gelebt“. Und so kam der Häftling auf die Idee, ihr sein „Überbrückungsgeld“ zu geben. Das ist Geld, das den Inhaftierten vom Arbeitslohn abgezogen wird, um es als Starthilfe für die Zeit nach der Haft zu verwenden.

Zweimal ließ der Mann je 750 Euro an die Abteilungsleiterin überweisen. Um den wahren Verwendungszweck zu verschleiern, floss das Geld formal an eine Bekannte der Beamtin mit dem Hinweis, dass es für ein geplantes Studium des Häftlings gedacht sei. Die Beamtin selbst zeichnete diese Lüge ab. Die Empfängerin leitete die 1500 Euro später an die JVA-Beamtin weiter.

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Erst zwei Jahre später flog die Sache auf. Der Häftling war mittlerweile in der JVA Werl und verpfiff seine frühere Abteilungsleiterin.

Diese verlor ihren Posten und wurde in eine andere JVA im Ruhrgebiet versetzt, wo sie bis heute arbeitet - ohne Kürzung der Bezüge. Ihr droht jetzt aber noch ein Disziplinarverfahren.

„Ihr war völlig klar, dass das Mist war“

„Ihr war völlig klar, dass das Mist war“, sagt der Verteidiger. Und: Er habe noch nie jemanden in seiner Mandantschaft erlebt, „der sich für das, was passiert ist, so geschämt hat“.

Eine konkrete Gegenleistung für das Geld - etwa Hilfe für mögliche Fluchtpläne - konnte nicht festgestellt werden. Sonst wäre es auch „Bestechung“ gewesen. Der Oberstaatsanwalt meinte aber, dass der Häftling damit „Schönwetter machen“ wollte. Motto: „Wir sind ja Freunde und uns wohl gesonnen.“ So ein Verhältnis müsse aber in einem „hochsensiblen Bereich“ wie die JVA verhindert werden.

Der Häftling ist mittlerweile in seine Heimat Frankreich abgeschoben worden.