Bochum. . Ein besonders brutaler Streit zwischen zwei damaligen Häftlingen der JVA Bochum beschäftigte am Montag das Schöffengericht. Ein 26-Jähriger soll einem Mitgefangenen Knochenbrüche am Schädel und im Gesicht zugefügt haben. Der Verletzte konnte damals aus einem Krankenhaus fliehen. Der damalige JVA-Chef wurde deshalb suspendiert.
Die folgenschwere Flucht eines Strafgefangenen (32) in Bochum im Februar 2012 war am Montag Hintergrund eines Strafprozesses. Angeklagt war ein 26-jähriger Rheinländer. Laut Anklage soll er am 16. Februar 2012 in der Krümmede einen Mitgefangenen (32) in einer Arbeitsfreistunde mit Schlägen und Tritten so schwer vermöbelt haben, dass dieser Knochenbrüche am Schädel und im Gesicht erlitt. Die JVA-Leistung brachte den Schwerverletzten damals ins Knappschafts-Krankenhaus Langendreer. Dort machte er sich aber aus dem Staub, weil die JVA auf eine Bewachung verzichtet hatte. Nach dieser „Entweichung“ wurde der damalige Chef der JVA vom Justizminister suspendiert, weil der Verzicht auf eine Bewachung „grob fehlerhaft“ gewesen sei. In den Wochen zuvor hatte es weitere Sicherheitspannen in der JVA gegeben.
Gericht stellte Verfahren ein
Der jetzt Angeklagte saß damals wegen einer schweren Raubtat eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren ab. Jetzt vor dem Schöffengericht machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das war - aus seiner Sicht - eine lohnende Taktik. Denn der Hauptbelastungszeuge, der Mann mit den schweren Kopfverletzungen, blieb dem Prozess unentschuldigt fern. Das Gericht stellte das Verfahren daraufhin ein. Zu unsicher war die Beweislage ohne den Zeugen. Der Angeklagte kam als freier Mann (seine Strafhaft ist längst verbüßt) - und ging auch als freier Mann. Bis heute ist es sein Geheimnis, worum es in dem Streit damals ging - und wer angefangen hatte. Zurzeit macht der 26-Jährige sein Abitur nach.
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„Wollen wir hoffen, dass die Justiz, jedenfalls als Angeklagter, nichts mehr mit Ihnen zu tun hat“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher. Antwort: „Ich hoffe das auch.“ Der Richter: „Das ist doch schön.“
Weniger Stunden später in Wohnung gefasst
Der aus dem Hospital geflohene Häftling hatte sich über seine Freiheit damals nicht lange freuen können. Wenige Stunden nach der Flucht war er in seiner Wohnung gefasst worden. Nur einen Monat später wäre er ohnehin aus der JVA entlassen worden.