Bochum. .
Unter den Spätfolgen des Zusammenbruchs und Konkurses der Vereinigten Schmiedewerke (VSG) Mitte der 90er Jahre leiden noch heute Hunderte von Werksrentnern. Anders als die beim Krupp-Konzern verbliebenen Mitarbeiter und jetzigen Krupp-Rentner erhalten die ehemaligen VSG-Beschäftigten, die nach dem Konkurs in Rente gingen, keine Anpassung ihrer Betriebsrenten.
Das wollte Wolfgang Groll (74), der über 40 Jahre bei Krupp gearbeitet hatte, nicht hinnehmen. „Ich habe es ausgerechnet. Seit 1995 gibt es keine Anpassung für uns.“ Wer das Glück hatte, in den nicht vom damaligen Konkurs betroffenen Werksteilen von Krupp Stahl gearbeitet zu haben, kann sich freuen. Seit 1999 wurden deren Betriebsrenten, so rechnete Groll aus, über die Jahre um insgesamt 18 Prozent erhöht. Die ehemaligen Arbeitnehmer, bei denen der Pensionssicherungsverein (PSV) die Renten zahlt, schauen in die Röhre.
Die Anpassungsklausel fehlt
Groll wollte sich nicht abspeisen lassen und eröffnete einen Brief-Marathon. Zunächst schöpfte er Hoffnung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte ihm mit: „Die Höhe der vom PSV geleisteten Betriebsrenten richtet sich grundsätzlich nach der Zusage des Arbeitgebers. Hat dieser eine regelmäßige Rentenerhöhung versprochen, wird diese auch vom PSV gewährleistet.“
Doch Grolls Hoffnung und die der anderen betroffenen VSG-Rentner sollte sich als trügerisch erweisen. Denn die Pensionsordnung der VSG, die solche Anpassungen enthalten müsste, sieht genau das nicht vor. Es gibt keine solche Anpassungsklausel, wie der PSV Groll auf Anfrage auch darlegte. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Für Ihre Versorgungsansprüche besteht daher Insolvenzschutz nur in der bereits gesicherten Höhe. Die von Ihnen gewünschte Erhöhung Ihrer Betriebsrente ist nicht möglich.“
"Das war es mir Wert"
Auch der Thyssen-Krupp-Konzern, den Groll als Nachfolger seines alten Arbeitgebers anschrieb, wehrte ab: „Daher bitten wir um Verständnis, dass wir weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit haben, hier auf den PSV oder die Rechtslage Einfluss zu nehmen.“ Auch gegenüber der WAZ heißt es unmissverständlich. „Zuständig für die Auszahlung derartiger Betriebsrenten ist ausschließlich der Pensionssicherungsverein.“ Wolfgang Groll weiß, dass er rechtlich auf verlorenem Posten steht. Trotzdem bereut er seinen Einsatz nicht: „Das war es mir Wert, auch wegen der ehemaligen Kollegen.“ Thyssen-Krupp sieht er in der moralischen Pflicht.