Bochum. . Um ein Zeichen zu setzen, hat der Bochumer Unternehmer Patrick Lambertus seine Ausbilder-Urkunde bei der IHK zurückgegeben. Er protestiert damit gegen die Beliebigkeit, mit der man auf Facebook diffamiert werden könne. Das Arbeitsgericht hatte zuvor die fristlose Kündigung aufgehoben, die Lambertus gegen seinen Azubi ausgesprochen hatte - wegen übler Nachrede auf Facebook.

Patrick Lambertus ist stinksauer. Der Unternehmer, der seit 15 Jahren die Firma Pixelhaus Internet Services an der Kortumstraße betreibt, fetzt sich in aller Öffentlichkeit mit seinem Azubi. Der 27-Jährige hatte nämlich seinen Arbeitgeber auf einer Facebook-Seite als „Menschenschinder & Ausbeuter“ übel angemacht, allerdings ohne dessen Namen oder Firma zu nennen.

Der Fall hat inzwischen auch die IHK und das Bochumer Arbeitsgericht beschäftigt, weil Lambertus seinen jungen Mitarbeiter wegen seiner losen Reden auf Facebook fristlos gefeuert hatte. Doch als die Schlichtungsstelle der IHK sagte, sie könne dazu keine Entscheidung fällen, kam der Vorgang vor das Bochumer Arbeitsgericht. Das entschied letzte Woche, dass die ausgesprochene fristlose Kündigung nicht rechtens sei. Die Begründung für die überraschende Einschätzung will das Gericht schriftlich nachliefern.

Urkunde aus Protest zurückgegeben

Zornig und enttäuscht startete Unternehmer Lambertus eine ungewöhnliche Gegen-Aktion: Er stiefelte, nachdem er dazu Medienvertreter eingeladen hatte, mit seiner Ausbilderurkunde zum IHK-Gebäude am Ostring und teilte mit, er werde jetzt seine „Ausbildertätigkeit“ zurückgeben.

Wie Lambertus der WAZ sagte, hatte die Chemie zwischen ihm und dem Azubi nie so recht gestimmt: „Er war kein Überflieger, hatte zwei Studiengänge abgebrochen, aber ich wollte ihm eine Chance geben.“ Doch schon bald habe er feststellen müssen: „Er zeigte wenig Motivation. Er war unzufrieden mit seiner Ausbildung, ich war unzufrieden mit ihm.“

Azubi wandte sich an IHK

Umso rühriger sprach der junge Mann bei der IHK vor, wo er sich über „ Probleme mit dem Arbeitgeber“ beklagte. „Das war im Frühjahr 2011, da hat der Auszubildende sich an uns gewandt“, bestätigte IHK-Sprecher Jörg A. Linden. Es habe anschließend Gespräche mit beiden Seiten gegeben, aber „der Auszubildende hat parallel dazu das Facebook genutzt, um ein paar unfreundliche Takte zu sagen“.

Das las sich auf Facebook dann u.a. so: „Als Leibeigener müsse er „dämliche Scheiße für Mindestlohn - 20 % erledigen“.

Die ganze Aufmachung, ärgerte sich sein Chef, sei so angelegt, dass zumindest der Bekanntenkreis seines Azubi im Bilde sei, wer da auf die Hörner genommen wurde. Er empfindet das als üble Nachrede: „Ich weiß nicht, was ihn geritten hat. Facebook ist kein rechtsfreier Raum und die Menschenwürde ist unantastbar.“

Als Gipfel der Frechheit empfindet er, dass ihn der junge Mann auf diese Facebook-Seite direkt hingewiesen habe. Doch das ist streitig. „So war es nicht“, hält Annett Lipinski, Anwältin des Azubi von der Bochumer Kanzlei Schild & Schütze, dagegen. Lambertus sei da „beweispflichtig“.

"Kein wichtiger Grund" erkennbar

Dass das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung aufhob, liege wohl daran, dass das Gericht „keinen wichtigen Grund“ dafür erkennen konnte, glaubt die Anwältin. Sie habe ihrem Mandanten geraten, sich nicht gegenüber der Presse zu äußern.

Seinen ersten Azubi hatte Lambertus nach der Ausbildung übernommen, doch jetzt sei Schluss mit lustig. Nie wieder würde er ausbilden.

Doch seine demonstrative „Rückgabe der Ausbildertätigkeit“ wird von der IHK skeptisch aufgenommen. Sprecher Linden wertet die Aktion eher als „Inszenierung“. Die Rückgabe der Urkunde bedeute nicht, dass seine Ausbildungsbefähigung aufgehoben sei. Lambertus kann also weiter ausbilden. Wenn er will.