Bochum. Das Akademische Förderungswerk (Akafö), Betreiber der Mensa in der Ruhr-Uni, muss einen langjährigen Küchenhelfer (50) wieder einstellen. Dieser war wegen des angeblichen Verzehrs von zwei Pommes und zwei Frikadellen fristlos gefeuert worden.

Das Bochumer Arbeitsgericht hat eine Kündigung wegen des angeblichen Verzehrs von zwei Pommes und zwei Frikadellen gekippt. Kläger war ein 50-jähriger Küchenhelfer der Mensa an der Ruhr-Universität Bochum. Weil das Akafö ein vermeintliches Verzehrverbot aber vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts gar nicht richtig darlegen konnte, sogar in den Verdacht der „Manipulation" geriet, entschieden die Richter am Donnerstag, dass das Arbeitsverhältnis „nicht beendet wurde oder wird, sondern fortbesteht".

Der Küchenhelfer, ein Bochumer Familienvater, arbeitet eigenen Angaben zufolge seit 18 Jahren beim Akafö. Am 20. Juli 2009 traute er seinen Augen nicht: Das Akafö feuerte ihn fristlos, weil er während der Arbeitszeit ein paar Pommes und zwei Frikadellen gegessen habe. Der 50-Jährige sagt: Erstens seien die Pommes und die Fleischmöpse sowieso entsorgt worden, weil sie tagsüber nicht verkauft worden seien. Zweitens habe er sie zwar genommen, aber nicht gegessen. Und drittens: Er sei nur als einziger von vielen Kollegen, die ebenfalls Essensreste naschen würden, herausgepickt worden – „willkürlich", wie sein Rechtsanwalt Harry Herrmann meint. Der Arbeitgeber sagt hingegen: Der Mitarbeiter habe die Frikadellen sehr wohl verspeist. Und sie seien auch keineswegs Essensreste gewesen, sondern „neuwertig und verkaufsfertig". Also sei das Diebstahl. Der Küchenhelfer lebt seitdem vom Arbeitslosengeld.

Kläger will weiterarbeiten

Vor Gericht war der Akafö zwar bereit, die fristlose Kündigung in eine ordentliche abzuändern. Aber das war tariflich wegen der langen Betriebszugehörigkeit gar nicht möglich. Außerdem wollte der Küchenhelfer ja wieder in der Mensa arbeiten. Das war Ziel seiner Klage.

"Das riecht nach Manipulation"

Der Vertreter des Akafö behauptete im Prozess, dass der Verzehr von Mensa-Essen, das nicht selbst bezahlt wurde, „eindeutig" verboten sei. Aber genau das konnte er vor Gericht nicht nachweisen. Denn er hatte der Kammer als Beweismittel zuvor einen Mensa-Aushang zugeschickt, auf dem stand: „Der Verzehr von Speisen/-resten ist für alle Mitarbeiter untersagt???" Die Fragezeichen dahinter machten Richter Vermaasen sehr stutzig. Und er wurde noch stutziger, als der Beklagtenvertreter behauptete, dass der originale Aushang mit Ausrufezeichen versehen gewesen sei. Vermaasen traute dem nicht: „Das riecht nach Manipulation." Das sei „der pure Witz". Womöglich wolle man das Gericht auf den Arm nehmen. Wenig später wurde der Klage stattgegeben.