Bochum. . Eine junge Verkäuferin war von einem Discounter gefeuert worden, weil ihr Lebensgefährte, Leiter einer Filiale, massenhaft Waren gestohlen haben soll. Sie klagte gegen die Kündigung vor Gericht.

Muss man seinen Lebensgefährten bei der Polizei anzeigen, wenn er den gemeinsamen Arbeitgeber bestohlen hat?

Um diese heikle Frage ging es am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Bochum. Dort klagte eine junge Verkäuferin gegen einen Discounter, weil der sie am 13. August fristlos gefeuert hatte. Ihr Lebensgefährte, der Leiter eines Marktes desselben Konzerns war und mit ihr zusammenwohnt, soll jahrelang Kaffee, Rasierklingen und andere Waren aus seiner Filiale gestohlen und bei Ebay in mehreren hundert Fällen verkauft haben. Gesamtwert: 15 000 Euro. Die Verkäuferin habe dies gewusst und ihn anzeigen müssen, es aber nicht getan, meinte der Arbeitgeber. Der Marktleiter habe selbst erklärt, dass seine Partnerin Bescheid gewusst habe, ihn aber davon habe abbringen wollen. Die Verkäuferin habe von den Verkaufserlösen außerdem „wesentlich profitiert“.

Die Verkäuferin, eine Teilzeitkraft, widerspricht. Sie habe erst zwei Tage vor ihrem Rauswurf von den Diebstählen erfahren. Der Marktleiter hatte nach Auffliegen der Taten im Juli bereits selbst gekündigt.

Die Parteien schlossen einen Vergleich

Arbeitsrichter Dr. Sascha Dewender gab gleich zu Anfang des Prozesses bekannt, wie er den Fall sieht - und das dürfte nur der Klägerin gefallen haben. Er verwies auf ihren „Interessenskonflikt“ und eine „gewisse finanzielle Abhängigkeitslage“: Sollte sie wirklich den eigenen Partner anzeigen und damit die Familie gefährden? Er verwies ferner darauf, dass die beiden in verschiedenen Filialen gearbeitet hatten: Er im Bochumer Süden, sie in der Innenstadt. „Keineswegs war es ihre Aufgabe, den Marktleiter in einer anderen Filiale zu überwachen. Damit dürfte die alleinige Mitwisserschaft nicht zur Kündigung führen.“

Dewender schlug einen Vergleich vor: Die fristlose Kündigung wird in eine „ordentliche“ Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeändert, die Frau erhält Lohnnachzahlung bis Ende September und eine Abfindung von 2500 Euro. Beide Parteien nahmen an.

Der Marktleiter will den Schaden nach und nach erstatten.