Bochum. . Ab 26. September wird sich das Bochumer Arbeitsgericht mit den 78 Kündigungen gegen Bochumer Opelaner beschäftigen. Zu klären ist, ob die vom Konzern gewollten Änderungen rechtskonform sind. Zwei Wochen Zeit bleibt den Opelanern noch für eine Klage.

Beim Bochumer Arbeitsgericht sind die ersten Klagen gegen die Änderungskündigungen von Opel eingegangen. Wie Gerichtsdirektor Christian Vollrath am Freitag der WAZ sagte, wird die erste Klage in einem Gütetermin am 26. September um 10 Uhr vor ihm selbst verhandelt werden.

Zwei Wochen Zeit

Christian Vollrath, Direktor des Bochumer Arbeitsgerichts. Foto: Ingo Otto / WAZ FotoPool
Christian Vollrath, Direktor des Bochumer Arbeitsgerichts. Foto: Ingo Otto / WAZ FotoPool © Ingo Otto / WAZ FotoPool

Die Klagen sind so genannte Vorbehaltsklagen. Das Gericht soll überprüfen, ob die von Opel gewollten Änderungen (Wechsel nach Rüsselsheim und/oder weniger Lohn) rechtskonform sind. Falls ja, würden die Kläger die Änderungen wohl hinnehmen. Damit würden sie zumindest einen Arbeitsplatz behalten, auch wenn sie vor Gericht verlieren würden. Andernfalls - wenn sie gegen die Kündigung kategorisch ohne jede Veränderungsbereitschaft klagen würden - droht ihnen im Misserfolgsfall vor Gericht auch der Verlust eines Arbeitsplatzes.

Noch gut zwei Wochen haben die Opelaner Zeit, eine Klage einzureichen. Für die nächste Woche, so Vollrath, habe der DGB einen Schwung weiterer Klagen angekündigt. Nach Ablauf der Klagefrist will das Arbeitsgericht binnen zwei Wochen alle Klagen verhandelt haben. Insgesamt hat Opel 78 Änderungskündigungen verschickt.