Bochum. . Ein Mitarbeiter einer Bank, der seit 37 Jahren dort beschäftigt ist, klagte am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht gegen eine fristlose Kündigung.

Eine Bochumer Bank hat einen langjährigen Mitarbeiter nach 37 Dienstjahren fristlos gefeuert. Er soll ohne Wissen des Bankvorstandes ein großes Geschäfte mit seiner eigenen Bank gemacht haben. Am Mittwoch klagte er gegen seinen Rauswurf am Arbeitsgericht.

Der Kläger war in der Bank zuletzt technischer Leiter und für den Einkauf zuständig, wie es vor der 5. Kammer hieß. Er hatte auch eine Nebentätigkeit: Als Zwischenhändler hatte er für seine Bank Büromöbel im Wert von über 100 000 Euro besorgt. 6000 Euro soll er persönlich dabei verdient haben. Die Gewinnmarge insgesamt betrug angeblich über 20 000 Euro. Im Sommer 2011 stellte der Bankvorstand fest, dass bei diesem Geschäft nicht alles sauber zugegangen sein soll. Der Mitarbeiter soll sich extra aus der Rechnung des Möbelherstellers an die Bank herausgehalten haben. Jedenfalls schickte die Bank dem Mann die fristlose Kündigung.

Die Kernfrage: Wussten damalige Vorstandsmitglieder von dem Geschäft oder nicht? Die Bank verneint dies. Der Kläger indes behauptet, die seinerzeitigen Vorstände seien darüber nicht nur informiert gewesen, sie hätten dieses Geschäft sogar gebilligt.

„Bankerkollegen sprechen von Peanuts bei sowas“

Richter Dr. Sascha Dewender zeigte dem Kläger deutlich seine Verwunderung darüber, dass dieser in der Rechnung nicht habe auftauchen wollen, wenn doch angeblich alles so sauber gewesen sei. Wenn man Unredlichkeiten verdecken wolle, gehe man „ähnlich“ vor. Er bekam zur Antwort, dass der Eindruck von Lohnersatzleistungen habe vermieden werden sollen.

Hauptzeugen sind damalige Vorstandsmitglieder. Ob sie aber in den Zeugenstuhl zitiert werden, ist fraglich. Der Richter führte dem aktuellen Bankvorstand vor Augen, dass es „nicht so prickelnd“ sein könne, den damaligen Vorstand dazu zu befragen.

Der Richter schlug einen Vergleich vor: Die Bank bezahle dem Gekündigten bis März 2012 sein Gehalt weiter und dann 15 000 Euro Abfindung wegen Verlustes des soziales Besitzstandes - danach sei das Arbeitsverhältnis beendet. Die Bank zögert noch. Der Richter gab ihr aber zu bedenken, dass sie - sollte sie verlieren - den Kläger „bei atmosphärischer Belastung“ weiterbeschäftigen müsse. Die Chancen vor Gericht stünden zurzeit 50:50. Außerdem seien die 15000 Euro für eine Bank nicht allzu viel Geld: „Bankerkollegen sprechen von Peanuts bei sowas.“

Sollten die Parteien jetzt außerhalb des Gerichts keine Einigung erzielen, käme es erneut zu einer Verhandlung.