Bochum. . Ein 33-jähriger Bochumer, der sein Abitur mit der Note 2,1 gemacht und dann Mathematik studiert hatte und außerdem ein erfolgreicher Online-Pokerspieler war, ist nun zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden - wegen Heroinhandels.

Der 33-jährige Bochumer ist ein erfolgreicher Online-Pokerspieler. Seine Abitur-Note betrug 2,1, später studierte er Mathematik. Doch seine Drogensucht hat ihn völlig aus der Bahn geworfen. Das Landgericht verurteilte ihn am Donnerstag wegen Heroinhandels zu drei Jahren und drei Monaten Haft. „Es ist ein Trauerspiel, dass er seine Potenziale nicht nutzen konnte“, sagte die Staatsanwältin.

Ein Psychiater bezeichnet den Mann als „überdurchschnittlich begabt und wortgewandt“. Sehr gut verstand er zum Beispiel das komplizierte Pokern im Internet. Als die Polizei ihn am 30. Dezember festnahm, fand sie in seiner Wohnung 6000 Euro Gewinn aus diesen Spielen. Der Richter staunte: „Das ist ja ein tolles Ding: Man sitzt einfach vor dem Computer und gewinnt 6000 Euro. Ich glaube, die Schöffen interessieren sich auch dafür.“ Der Angeklagte antwortete: „Mathematisches Grundverständnis reicht.“ Aber: „Man muss das Spiel intensiv lernen. Man kann das mit einem Studium vergleichen.“ Der Psychiater: „Er war besonders begabt, weil er das berechnen konnte und die Hartnäckigkeit hatte.“

Zuletzt spritzte er sich bis vier Portionen Heroin in seine Adern

Noch hartnäckiger als der Angeklagte selbst war aber seine Drogensucht. Seit der Jugend hatte sie ihn in ihren Klauen. Zwar hatte er 2003 eine Therapie gemacht, die ihn auch über drei Jahre drogenfrei hielt, aber dann kehrte die Sucht zurück. Zuletzt spritzte er sich täglich vier Portionen Heroin in seine Adern - rund drei Gramm. Das Mathe-Studium an der Ruhr-Uni hatte er schon vor Jahren geschmissen.

Ab September fuhr er regelmäßig in die Dortmunder Nordstadt und kaufte dort bei einem Mann mit dem Tarnnamen „Micki“ insgesamt 24 Mal je 30 Gramm Heroin ein. Jeweils für 800 bis 840 Euro. Die eine Hälfte nahm er selbst, die andere verkaufte er an Abnehmer in Bochum. Alle fünf Tage kaufte er neu ein. So finanzierte er seinen Eigenkonsum.

Erwischt wurde er am 30. Dezember vor einem Schnellrestaurant am Bochumer Hauptbahnhof bei einer routinemäßigen Personenkontrolle. Da hatte er frischen Nachschub aus Dortmund dabei.

Einweisung in Entziehungsanstalt

Die 9. Strafkammer ordnete parallel zur Haft auch die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Die Zeit dort wird auf die Haftstrafe angerechnet.

Der Angeklagte ist wegen Einbruchs und Diebstahls vorbestraft. Diese Taten hatte er ebenfalls zur Finanzierung seiner Drogensucht begangen.