Bochum. .
31-jähriger Elektriker aus Bochum hatte trotz vierjähriger Haftstrafe und Therapie weiterhin mit Heroin gehandelt
Ein 31-jähriger Elektriker aus Bochum, der im Jahr 2004 wegen Heroinhandels bereits zu vier Jahren Haft verurteilt worden ist, hat gestern erneut wegen Heroinhandels eine Haftstrafe erhalten: diesmal dreieinhalb Jahre Haft.
Diese Rückfallgeschwindigkeit ist frappierend. Der Mann hatte von der damals vom Landgericht Bochum verhängten vierjährigen Strafe nur gut zwei Jahre abgesessen. Dann ging er in eine mehrmonatige Entziehungstherapie. Nachher, im April 2007, stellte er einen Antrag, dass die noch verbleibende Reststrafe von über einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Aber nur wenige Wochen später stieg er in Bochum erneut ins Heroingeschäft ein und handelte in sieben Fällen mit insgesamt knapp 200 Gramm. Teilweise konsumierte er das Rauschgift auch selbst.
Die Kripo kam ihm mit Telefonüberwachung auf die Schliche. Die 8. Strafkammer verhängte jetzt dreieinhalb Jahre, so dass er insgesamt noch (mit jener Reststrafe) rund viereinhalb Jahre Haft vor sich hat. Im Gerichtssaal sah er gestern übrigens das erste Mal sein Kind: Es ist sechs Wochen alt. Die Kindesmutter steht weiterhin zu dem Mann. B.Ki.