Bochum. Der RVR-Regionalplan wird voraussichtlich einen Weiterbetrieb der Marbach-Deponie in Bochum ermöglichen. In Hamme regt sich erneut Widerstand.
Mit großer Sorge schauen Anwohner und Bewohner in Hamme auf die Deponie Marbach. Zwar tut sich seit Monaten nichts auf der ehemaligen Stahlwerksdeponie. Doch die Absicht des Eigentümers, dem finnischen Edelstahlhersteller „Outokumpu“, gut sieben Jahre nach der Schließung seines Bochumer Stahlwerks dort in Zukunft Bauschutt abkippen lassen zu wollen, ärgert die Menschen sehr.
Gut zwei Wochen bevor der Regionalverband Ruhr (RVR) die nach verschiedenen Eingaben überarbeitete Fassung des „Regionalplans“ zum zweiten und letzten Mal öffentlich auslegt, gibt es die Befürchtung, dass in diesem Plan die Deponie mit dem Status „in der Ablagerungsphase“ und nicht wie auch von der Stadt verlangt „in der Stilllegungsphase“ verzeichnet wird.
Nach WAZ-Informationen wird der Regionalverband Ruhr am 24. Januar den Regionalplan Ruhr auslegen. Wie RVR-Sprecher Jens Hapke auf Anfrage mitteilt, beginnt dann die dreimonatige Frist, um letztmalig vor der endgültigen Festschreibung des folgenreichen Plans Anregungen und Einwendungen zu äußern.
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Hintergrund der Aufregung ist der Antrag von Outokumpu aus dem Jahr 2017, die Deponie auch nach der Schließung des Edelstahlwerks weiter betreiben zu wollen. Beim ersten Planfeststellungsverfahren 2018 hatte es keine Einwendungen gegen den Weiterbetrieb als „Bauschutt-Deponie“ (Deponieklasse I) gegeben. Daher ist die Furcht groß, dass sich die Wiedereröffnung jetzt nicht mehr verhindern lässt. Auf der bereits grundsätzlich genehmigten Deponie könnten noch bis zu 600.000 Kubikmeter an Material abgekippt werden.
Aus der Geschichte der Deponie
Seit dem Ende der 60er Jahre wird auf dem einst zum Bochumer Verein, später zu Krupp, Thyssenkrupp und jetzt zu Outokumpu gehörenden Gelände im Ortsteil Hamme Schlacke abgekippt. Früher gab es auf dem Bereich des heutigen Autozentrums eine noch weitaus größere Schlackendeponie der Hochöfen. Mit Ende der Eisenprodukion 1968 wurde diese Halde jedoch abgetragen.
Bis zum Ende der Edelstahlproduktion in Bochum wurde das aktuelle Deponiegelände Marbach mit Edelstahlschlacke beschickt. Als die Anlage 2015 stillgelegt wurde, kamen auch die Deponiebestände der auf dem Werksgelände liegenden Deponie Thiemannshof zur Marbach-Deponie.
Offener Brief aus Hamme an den Oberbürgermeister
Mit einem offenen Brief, der vor wenigen Tagen sowohl an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, andere Persönlichkeiten und die politischen Parteien in Bochum verschickt wurde, wendet sich nun der Koordinierungskreis Hammer Runde, grundsätzlich gegen jedweden Weiterbetrieb der Deponie. „Wir sehen dies vor allem mit Blick auf die Zunahme des Schwerverkehrs und auch die geplante Wohnbebauung östlich des Deponiegeländes sehr kritisch“, so Pfarrer Bernd Hausschild vom Pfarramt Ev. Kreuzkirche, der auch Mitglied der Hammer Runde ist.
Nach Informationen dieser Zeitung gibt es für die Stadt selbst, die aktuell natürlich an den Ratsbeschluss gebunden ist, der ebenfalls jedweden Weiterbetrieb dieser Deponie ablehnt, durchaus andere Perspektiven. Die Bezirksregierung Arnsberg dürfte als zuständige Genehmigungsbehörde nach einer sehr wahrscheinlichen Festschreibung des Deponiestandorts Marbach im Regionalplan Ruhr gar keine andere Möglichkeit haben, als den Weiterbetrieb auch durch eine dritte Seite zu genehmigen.
Gedankenspiele um Weiterbetrieb in städtischer Hand
Wenn das so kommt, könnte der finnische Konzern das verbleibende Deponievolumen natürlich an Dritte veräußern. Deponieraum ist äußerst knapp. So fährt die Stadt Bochum mittlerweile, mangels einer eigenen Bauschuttdeponie, diese Stoffe weit bis in Emsland, eine Art Mülltourismus also. Zu den hohen Deponiegebühren von mehr als 90 Euro pro Tonne kommen dann noch die horrenden Transportkosten. Wer aber dieser Sichtweise folgt, könnte, so berichten mit der Angelegenheit Vertraute, zu dem Ergebnis kommen, dass ein kommunalisierter Weiterbetrieb der Marbach-Deponie eine sinnvolle Alternative zu einer generellen Verweigerungshaltung wäre.