München. Gegen die beiden Jugendlichen, die am Samstagabend einen 50-Jährigen in der Münchener S-Bahn tot geprügelt haben sollen, wird nun wegen Mordes ermittelt. Das Opfer hatte sich zuvor schützend vor Jugendliche gestellt, die in der Bahn bedroht wurden. Die Verdächtigen sind nicht geständig.
Nach dem tödlichen Angriff auf einen 50-Jährigen in der Münchner S-Bahn hat die Staatsanwaltschaft gegen die zwei mutmaßlichen Täter Haftbefehl wegen Mordes beantragt. Es handle sich nach Auffassung der Ermittler um einen Mord aus niedrigen Beweggründen, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur am Sonntag in München vor Journalisten.
Nach der Tötung eines 50-jährigen Mannes auf einem Münchner S-Bahnhof haben die beiden Tatverdächtigen bislang nicht gestanden. Wie die Polizei am Sonntag in München mitteilte, wurden die 17 und 18 Jahre alten jungen Männer bis in den Sonntagmorgen hinein vernommen. Dabei hätten sie lediglich Auseinandersetzungen eingeräumt, zu ihrer eigenen Rolle aber auf Anraten ihrer Anwälte nichts gesagt.
Opfer hatte Zivilcourage gezeigt
Das Opfer war am Samstagnachmittag im Münchner Stadtteil Solln brutal zusammengeschlagen worden und später in einem Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen. Die beiden Tatverdächtigen wurden in der Nähe des Bahnhofs festgenommen. Der 50-Jährige hatte sich vor der Tat schützend vor eine Gruppe von vier Buben und Mädchen gestellt, die von den Jugendlichen bedroht und geschlagen worden waren. Nachdem alle den Zug am Bahnhof Solln verlassen hatten, griffen die beiden Täter den 50-Jährigen auf dem Bahnsteig an und schlugen ihn zu Boden. Dabei verlor er das Bewusstsein.
Nach dem Angriff rannten die beiden Männer über die Gleise und versteckten sich in einem Gebüsch, da ihnen der Fluchtweg durch einen Zaun versperrt war. Zeugen verständigten Polizei und Rettungskräfte. Während ein Notarzt versuchte, den bewusstlosen Mann zu reanimieren, bevor er ins Krankenhaus kam, entdeckten die Polizeibeamten die beiden Tatverdächtigen im Gebüsch und nahm sie fest.
Wiederholt Übergriffe
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) bekräftigte aus Anlass des Falls die CSU-Forderung, dass 18-jährige Straftäter immer nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Nach dem derzeitigen Recht kann bei 18- bis 21-Jährigen auch Jugendstrafrecht angewandt werden. «Es geht selbstverständlich auch um die Sühne für den Fall», erklärte Merk zur Begründung der Forderung. Sie äußerte sich entsetzt über die Rohheit des Angriffs. Zur Abschreckung mutmaßlicher Täter forderte Merk außerdem die Videoüberwachung auch auf S-Bahnen auszudehnen.
In der Münchner U-Bahn hatte es in der Vergangenheit wiederholt Übergriffe auf Fahrgäste gegeben. Ende 2007 war ein Rentner von zwei Jugendlichen lebensgefährlich zusammengeschlagen worden, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn aufmerksam gemacht hatte. Im vergangenen Dezember hatten sechs Jugendliche einen 24 Jahre alten Mann und seinen drei Jahre jüngeren Bruder brutal niedergeschlagen und schwer verletzt. (afp/ddp/ap)