Witten. Der Wittener Oberligist hatte die Wertung der Partie gegen Menden moniert. Jetzt gab‘s die Entscheidung seitens des Handball-Verbandes.

Wochenlang herrschte Unklarheit beim TuS Bommern, was die tatsächliche Wertung der Oberliga-Partie gegen die SG Menden Sauerland Wölfe anbelangt. Der Wittener Verein hatte gegen die Wertung der 30:31-Niederlage umgehend Beschwerde eingelegt, weil man davon überzeugt war, dass der entscheidende Treffer der Gäste nicht mehr in der regulären Spielzeit gefallen war.

Es war eine hitzige, hin und her wogende Begegnung am 25. Februar zwischen diesen beiden Mannschaften, die sich aus den zahlreichen Vergleichen bestens kennen, am Bommerfelder Ring. Die Wittener lagen zu Beginn vorn, ehe sich das Blatt langsam wendete und der ehemalige Drittligist seinerseits einen Vorsprung herausspielte. In der Schlussphase machte der TuS Bommern dann zunächst ein Vier-Tore-Defizit (23:27) wett, traf ganz spät durch Ole Vesper zum 30:30. Als für alle vernehmbar die Schlusssirene schon verklungen war, erzielte Mendens Rechtsaußen Dominik Flor noch das 31. Tor für die Sauerländer.

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TuS Bommern legte Video-Sequenz fraglicher Szene als digitalen Beleg vor

Da es sich die Wittener in ihrer tabellarischen Situation nicht erlauben können, auf mögliche Punktgewinne leichtfertig zu verzichten, ergriff der TuS Bommern umgehend Maßnahmen, um gegen die aus seiner Sicht fragwürdige, falsche Entscheidung vorzugehen. Der betreffende Video-Ausschnitt vom Ende der Oberliga-Partie wurde bei dem eingereichten Einspruch als mögliches Beweismaterial angefügt.

Rund vier Wochen nach Beendigung des fraglichen Punktspiels erfolgte nun die für den TuS unbefriedigende Antwort seitens des Handball-Verbandes Westfalen. „Dem Einspruch konnte nicht stattgegeben werden. Ein Videobeweis ist auf alle Fälle dann unzulässig, wenn eine Tatsachen-Entscheidung der Schiedsrichter vorliegt. Das ist auch auf Bundesebene so“, klärte der Hattinger Roland Kosik, Vorsitzender des Landesspruchausschusses, auf WAZ-Nachfrage auf.

Ein Videobeweis ist auf alle Fälle dann unzulässig, wenn eine Tatsachen-Entscheidung der Schiedsrichter vorliegt. Das ist auch auf Bundesebene so.
Roland Kosik - Vorsitzender des Landesspruchausschusses

„Wenn solch eine Entscheidung immer per Video zu beanstanden wäre, dann müsste künftig bei jedem fraglichen Siebenmeter oder bei anderen Vergehen lange überprüft werden“, so Kosik. „Eine Tatsachen-Entscheidung“, so der Fachmann weiter, „muss unanfechtbar sein.“ Auf Nachfrage hätten die betreffenden Schiedsrichter der Oberliga-Begegnung in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass der Ball nach dem Wurf schon im Tor gewesen sei, als sie das Signal des Spielendes wahrgenommen haben. Kosik, der selbst schon seit vielen Jahren als Schiedsrichter tätig ist, bekräftigte allerdings, dass er mit solch einer Situation in seiner langen Laufbahn so auch noch nicht konfrontiert gewesen sei.

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