Gladbeck. Die CDU Gladbeck macht die defekte Tribüne in der Riesener-Halle im Sportausschuss zum Thema. Was die Fraktion von der Verwaltung wissen möchte.
Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion wird sich der Sportausschuss der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Februar, mit dem Schaden an der Tribüne in der Riesener-Halle befassen. Die CDU stellt dazu der Sportverwaltung sechs Fragen.
Seit mehreren Monaten schon kann der Mittelteil der Tribüne in der Riesener-Halle nicht mehr ausgefahren werden. Darunter leiden insbesondere die Handballer des VfL Gladbeck, die ja an der Schützenstraße ihre Heimspiele austragen und die vor allem bei den Regionalliga-Partien der ersten Mannschaft stets viele Zuschauerinnen und Zuschauer begrüßen können.
Beim Heimspiel der Rot-Weißen gegen den TuS Bommern Mitte Januar war auch Dieter Rymann, Fraktionsvorsitzender der Gladbecker CDU, zu Gast in der Riesener. In der Antragsbegründung schreibt er: „Als ich neben der Sprecherkabine stehend auf das Spielfeld schaute, musste ich erschreckend feststellen, dass die Mitteltribüne nur auf 3 Sitzreihen ausgefahren war. Auf Nachfrage bei einem VfL-Verantwortlichen teilte dieser mir mit, dass der Mittelteil der Tribüne seit Monaten nicht mehr vollständig ausgezogen werden könne. Genauer: Ein Teil der Tribüne soll nicht mehr ausfahrbar und deshalb auch nicht mehr als Zuschauertribüne nutzbar sein.“
Die CDU behält sich einen Beschlussentwurf vor
Nun sei das Zuschauerinteresse bei Handballspielen, aber auch bei anderen Sportveranstaltungen sehr groß. Rymann: „Anders als bei der Nutzung der Halle als Schulsporthalle ist aus unserer Sicht auch eine ausreichende Kapazität von Zuschauerplätzen bei Sportveranstaltungen notwendig, gerade vor dem Hintergrund, dass wir uns auch gerne in der Öffentlichkeit als hervorragende Sportstadt darstellen.“
Die CDU-Ratsfraktion stellt daher diese sechs Fragen an die Sportverwaltung.
- „Welcher Schaden ist genau eingetreten, zu welchem Zeitpunkt?“
- „Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung zur Behebung des Schadens bereits ergriffen?“
- „Ist absehbar, zu welchem Zeitpunkt der Schaden behoben sein wird?“
- „Wird es durch die Behebung des Schadens zu Einschränkungen des Sportbetriebs für Schulen und Vereine kommen?“
- „Ist bereits absehbar, wie hoch die Kosten für die Beseitigung des Schadens sein werden?“
- „Können die entstehenden Kosten aus dem laufenden Etat für den Sport gedeckt werden oder ist eine Beschlussfassung über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel notwendig?“
Die CDU betont: „Einen Beschlussentwurf behalten wir uns nach Vortrag und Erörterung in der Ausschusssitzung vor.“
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