Bottrop. Theoretisch erlaubt die aktuelle Coronaschutzverordnung wieder Mini-Schwimmkurse. Praktisch sieht das bei der SVg Bottrop aber noch anders aus.

Die Coronapandemie hat auch die Schwimmvereine des Landes weiterhin fest im Griff. Schwimmbäder müssen geschlossen bleiben - mit einer Ausnahme. In der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung werden Mini-Schwimmkurse ermöglicht.

Der Landessportbund NRW freute sich über diese Entscheidung, immerhin sind die enorm langen Wartelisten für die Schwimmausbildung in allen Städten ein großes Problem. Die Pandemie hat das nur noch einmal verschärft.

„Der Landessportbund NRW begrüßt außerordentlich, dass die aktuell erlaubten Sportmöglichkeiten erhalten bleiben. Zusätzlich entsteht nun endlich auch ein wenig Perspektive für die Schwimmausbildung“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Niessen über die Tatsache, dass die neue Verordnung eine Anfänger-Schwimmausbildung und Kleinkinder-Schwimmkurse in Gruppen bis zu fünf Kindern zulässt.

SVg Bottrop müsste bei einer Erlaubnis erst Freiwillige finden

Die SVg Bottrop wäre grundsätzlich bereit dazu, wieder ins kühle Nass zu steigen, muss sich dabei aber weiterhin gedulden. „Wir sind abhängig von der Stadt Bottrop und die hat die Hallenbäder noch nicht freigegeben“, sagt Norbert Heidenhof, der erste Vorsitzende der Schwimmvereinigung, der diesen Stand der Dinge auch in anderen Regionen wahrgenommen hat.

„Ich habe noch nirgendwo gesehen, dass es wirklich schon umgesetzt wird. Nach Ostern könnte es vielleicht möglich sein“, so Heidenhof, der aber einschränkt: „Schwierig ist, dass man bei den Schwimmkursen auch Hautkontakt hat. Da muss man erst einmal Freiwillige finden. Und die Übungsleiter sind alle noch nicht geimpft. Wir würden es gerne anbieten, werden aber sicher noch abwarten.“