Region. Die Corona-Notbremse stoppt den Amateursport wider Erwarten kaum. Die neue Schutzverordnung schränkt nur Kindertraining im Notfall etwas ein.
Es gibt doch eine gute Nachricht für den Amateursport: Die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung lässt ihn grundsätzlich nach den Regeln, die seit Anfang März gelten, weiterhin zu. Eine Entscheidung, die nach den vergangenen Tagen nicht unbedingt zu erwarten war. Die Regierung fährt nach Ankündigung der Notbremse doch keinen ganz harten Kurs.
Der Inzidenzwert eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt wird nun ein entscheidender Faktor. Liegt dieser an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, bleibt wie seit Anfang März Training für Kinder bis 14 Jahren unter freiem Himmel möglich – dann aber gelten Einschränkungen.
Landesregierung ergänzt die Notbremse in der Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung NRW hat ihre neue Coronaschutzverordnung, die ab dem 29. März gültig ist, um den Paragrafen der Notbremse ergänzt. Darin ist geregelt, was im Falle eines Inzidenzwertes über 100 gilt. Für den Bereich des Sports wird dann das Training von Kindergruppen auf zehn Personen begrenzt, plus maximal zwei Aufsichtspersonen. Bislang galt eine Gruppengröße von maximal 20 jungen Sportlern.
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Generell ist sonst sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Es gelten aber weiterhin die Ausnahmen, dass Einzelunterricht gestattet ist, sowie der Kontaktsport auf Außensportanlagen für bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten (wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden).
Tennis, Golf oder Laufen ist zum Beispiel weiterhin mit Abstandsregeln möglich
Das heißt also, dass nach wie vor Tennis (Einzel) oder Golf gespielt werden kann, aber auch Mannschaftstraining im ganz kleinen Rahmen möglich ist – unter Einhaltung der Abstandsregeln auf den entsprechenden Sportanlagen. Auch Läufer dürfen darauf beispielsweise weiterhin in Bewegung bleiben.
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Für den Landessportbund NRW ist die Aktualisierung ein positives Signal und ein Stück weit überraschend. „Es war nicht automatisch zu erwarten, dass die Sportmöglichkeiten, die vor drei Wochen sanft durchgesetzt wurden, so erhalten bleiben. Das ist nun beruhigend“, sagte LSB-Sprecher Frank-Michael Rall. Weitere Öffnungsschritte sind jedoch erstmal nicht vorgesehen.
Landessportbund NRW begrüßt Möglichkeit der eingeschränkten Schwimmausbildung
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Was neu ist, ist die Möglichkeit für Vereine, Mini-Schwimmkurse anzubieten. „Der Landessportbund NRW begrüßt außerordentlich, dass die aktuell erlaubten Sportmöglichkeiten erhalten bleiben. Zusätzlich entsteht nun endlich auch ein wenig Perspektive für die Schwimmausbildung“, kommentiert der LSB-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Niessen die Tatsache, dass die neue Verordnung eine Anfänger-Schwimmausbildung und Kleinkinder-Schwimmkurse in Gruppen bis zu fünf Kindern zulässt.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellte noch etwas Hoffnung in Aussicht, als er bei der Vorstellung der neuen Verordnung von künftigen Modellkommunen sprach. „Federführend wird über das Wirtschaftsministerium überlegt, was unter verstärkten Testungen möglich ist – etwa im Bereich Sport oder Kultur zu öffnen“, sagte er am Freitagmittag. Die Modellkommunen sollen in den nächsten Tagen ausgewählt werden.