NRW. Die NRW-Kommunalwahlen finden trotz Corona am 13. September 2020 statt – mit einigen Änderungen. Alls zur Kommunalwahl 2020 im Corona-Wahljahr.
- Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am Sonntag in NRW geöffnet: Rund 14 Millionen Wahlberechtigte sind dann aufgerufen, an der Kommunalwahl 2020 teilzunehmen.
- In diesem Jahr allerdings gibt es durch die Corona-Pandemie gewisse Besonderheiten in den Wahllokalen bei der Kommunalwahl 2020 zu beachten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Wahlsonntag in NRW.
- Die Auszählung der Wahl kann unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnen. Auch die Briefwahl wird erst nach Schließung der Wahllokale ausgezählt. Die ersten Ergebnisse gibt es in der Regel bereits am Wahlabend.
Am 13. September 2020 stehen in NRW die Kommunalwahlen an. Doch was genau wählen die Bürgerinnen und Bürger überhaupt? Welche Änderungen gibt es wegen des Coronavirus? Und wer ist überhaupt wahlberechtigt? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Was wird bei der Kommunalwahl 2020 in NRW gewählt?
Alle fünf Jahren finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Die Bürger wählen die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte.
In den kreisfreien Städten wie zum Beispiel Essen oder Düsseldorf werden Stadträte, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister neu gewählt. Wer in einer kreisangehörigen Stadt wie Moers oder Recklinghausen wohnt, wählt am Wahlsonntag Kreistage, Stadträte, Landräte und Bürgermeister. In den Gemeinden wie Meschede, Weeze oder Schermbeck wählen die Bürger Kreistage, Gemeinderäte, Landräte und Bürgermeister.
Auch die Zusammensetzung der kommunalen Integrationsräte wird für fünf Jahre neu gewählt. Neben den gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sitzen darin auch entsandte Ratsmitglieder. Haben in einer Kommune mehr als 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung, ist diese Kommune verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. In Kommunen, in denen mindestens 2000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, kann die Bildung solch eines Gremiums beantragt werden.
In diesem Jahr erhalten einige Bürger in NRW noch einen weiteren Stimmzettel. Denn im September 2020 werden außerdem die 91 Mitglieder des Ruhrparlaments neu gewählt – erstmals auf direktem Weg. Die Bürger der elf kreisfreien Städte (Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen) sowie der vier Kreise im Ruhrgebiet (Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Recklinghausen, Kreis Unna und Kreis Wesel) wählen die Vertreter des Regionalverbands Ruhr.
Wann findet die NRW-Kommunalwahl statt?
Die Kommunalwahlen in NRW finden wie geplant am 13. September 2020 statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Anschließend kann es bei den Wahlen der Bürgermeister und Landräte zu einer Stichwahl kommen. Wenn kein Kandidat für das Amt des (Ober-)Bürgermeisters oder das Amt des Landrats die absolute Mehrheit erreicht, wird am 27. September erneut gewählt. Zur Wahl stehen dann die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen. Mehr zur Stichwahl lesen Sie hier.
Welche Besonderheiten gibt es im Corona-Wahljahr 2020?
Trotz der Corona-Krise werden die Kommunalwahlen nicht verschoben. Allerdings hat eine Gesetzesinitiative der Fraktionen von CDU, SPD und FDP dazu geführt, dass die Stimmbezirke im Corona-Wahljahr von 2500 auf 5000 Einwohner vergrößert werden. So kann die Zahl der Wahlräume und Urnenwahlvorstände deutlich reduziert werden.
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In den Wahlräumen sollen bei fortbestehender Infektionsgefahr „angemessene Schutzmaßnahmen“ getroffen werden, die die Einhaltung des Mindestabstands sicherstellen. Dies kann zum Beispiel durch die entsprechende Platzierung von Wahltisch, Wahlkabine und Wahlurne, markierte Laufwege und die regelmäßige Reinigung der Oberflächen erfolgen. Auch Spuckschutzwände können aufgestellt werden. Außerdem sollen die Wähler ihre Kreuze möglichst mit ihrem eigenen Kugelschreiber setzen.
Die Frist für die Wahlvorschläge bei Gemeinderäten, Kreistagen, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern wurde in diesem Jahr um elf Tage verlängert. Seit dem 28. Juli stehen die Kandidatenlisten final fest. Außerdem mussten nur noch 60 Prozent der Unterschriften von Unterstützern gesammelt werden.
Muss ich im Wahllokal eine Maske tragen?
Ja, in Wahllokalen gilt eine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Wahlhelfer, wenn sichergestellt ist, dass beispielsweise Plexiglasscheiben für Abstand sorgen. Auch wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, soll wählen dürfen. Das Wahlrecht werde nicht eingeschränkt, teilte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit.
» Lesen Sie dazu: Maskenpflicht im Wahllokal – Maskenverweigerer dürfen wählen
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei den Kommunalwahlen war in der Coronaschutzverordnung zunächst nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Das NRW-Gesundheitsministerium hielt eine explizite Nennung nicht für notwendig, weil die Wahl sowieso unter die Bestimmungen von Großveranstaltungen falle. Mit der neuen Version der Schutzverordnung hat die Landesregierung die Kommunalwahl noch einmal explizit erwähnt.
Wer darf bei der Kommunalwahl NRW 2020 wählen?
Um bei der Kommunalwahl wählen zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes besitzen. Außerdem muss der Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde liegen, in der man wählen will.
Wer die Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt wählen will, muss für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein.
Für den die Wahl des Integrationsrat berechtigt sind Mitbürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit durch ein Einbürgerung erhalten haben. Wahlberechtigte müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sich eit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten. Der Hauptwohnsitz muss sich in der Gemeinde befinden, in der der Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen möchte.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung ist die offizielle Information über die bevorstehende Wahl. Die Wahlberechtigten bekommen mit diesem Schreiben nicht nur mitgeteilt, dass sie an der Wahl teilnehmen dürfen. Die Wahlbenachrichtigung benennt auch ganz klar, in welchem Wahllokal der Wähler seine Stimme abgeben darf. Laut Innenministerium werden die Wahlbenachrichtigungen 41 bis 21 Tage vor der Wahl verschickt, also zwischen dem 03. und 23. August. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich an das Wahl-Amt der Kommune wenden.
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Am Wahlsonntag müssen die Bürger aber nicht unbedingt ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Es reicht der Personalausweis oder Reisepass, um sich auszuweisen und die Stimmzettel zu erhalten.
Wer auf den Weg zum Wahllokal verzichten möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist, kann wie immer auf die Briefwahl zurückgreifen.
Wie viele Stimmen habe ich bei der NRW-Kommunalwahl?
Die (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden durch eine Mehrheitswahl bestimmt. Jeder Wähler besitzt eine Stimme.
Auch bei der Wahl der kommunalen Vertretung, also des Gemeinde- beziehungsweise Stadtrats oder des Kreistags, haben die Wähler nur eine Stimme, mit der sie gleichzeitig einen Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste seiner Partei wählen.
Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl. Jeder Wähler darf ein Kreuz setzen.
Wann ist meine Stimme ungültig?
Ein Stimmzettel wird immer dann ungültig, wenn ein Wähler zu viele Kreuze gemacht hat. Mehr als ein Kreuz pro Stimmzettel ist nicht gestattet. Außerdem müssen die Wahlhelfer das Kreuz klar zuordnen könnnen. Falls die Markierung an einer unklaren Stelle positioniert wurde, muss die Stimme bei der Auszählung aussortiert werden.
Jeder Stimmzettel, auf den der Wähler seinen Namen oder andere Zusatzbemerkungen schreibt, ist ebenfalls ungültig.
Wer darf bei der Kommunalwahl kandidieren?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Hauptwohnung hat.
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Parteien und Wählergruppen, die in der laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat, im Kreistag, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlgebietes beibringen.
Bis zum 16. Juli, 59 Tage vor der Wahl, müssen dem Wahlleiter alle Unterlagen des Kandidaten vorliegen. Spätestens am 17. August gibt der Wahlleiter in diesem Jahr die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt.
Wie viele Stimmen benötigt der Wahlsieger?
Für die (Ober-)Bürgermeister und den Landrat gilt: Wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.
Für die Wahl der Bezirksvertretungen gilt für Parteien und Wählergruppen eine 2,5-Prozent-Hürde. Bei der Wahl der Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte wurde die 2,5-Prozent-Hürde dagegen im November 2017 für unzulässig erklärt. Auch Kleinstparteien haben nun die Chance, in Gemeinderäte einzuziehen.
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Die 91 Sitze im Ruhrparlament werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Die stärkste Partei oder Wählergruppe erhält die meisten Sitze im Ruhrparlament. Die Hürde liegt bei 2,5 Prozent. Wer darunter landet, zieht nicht ins Parlament ein.
Wann steht das Ergebnis der Kommunalwahl fest?
Die Auszählung der Wahl kann unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnen. Auch die Briefwahl wird erst nach Schließung der Wahllokale ausgezählt. Die ersten Ergebnisse gibt es in der Regel bereits am Wahlabend.