Essen. Die Wahl am 13. September wird anders ablaufen als gewohnt. Wahlleiter Rüdiger Lohse sagt, worauf sich die Wahlberechtigten einstellen müssen.

Redaktion: Herr Lohse, am 13. September steht die Kommunalwahl an. Gehen Sie davon aus, dass es bei diesem Termin bleibt? Oder wird die Wahl wegen Corona möglicherweise verschoben?

Rüdiger Lohse: Nach allem, was wir hören, soll an dem Termin festgehalten werden. Eine anderslautende Aussage des Innenministers gibt es bislang nicht. Wir planen deshalb auf den 13. September hin, haben aber im Hinterkopf, dass es auch anders kommen kann.

Wie wird die Wahl angesichts Corona über die Bühne gehen?

Wir warten noch auf Informationen des Landeswahlleiters, in welcher Form die Wahl stattfinden soll. Eine reine Briefwahl dürfte jedenfalls schwierig werden.

Warum?

Bei einer Briefwahl ist die geheime Wahl nicht gewährleistet. Außerdem wurde sie ja als Ausnahme eingeführt für Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen können. Abschließend dazu äußern müssten sich allerdings Juristen.

Aufwändiger würde eine reine Briefwahl in jedem Fall?

Und teurer. Wir müssten für etwa 460.000 Wahlberechtigte die notwendigen Materialien bestellen. Und das im Wettbewerb mit allen anderen Kommunen. Dann müssen wir die Unterlagen eintüten und pünktlich verschicken. Das würde sportlich werden. Und dann besteht ja auch die Möglichkeit, dass es zu einer Stichwahl kommt. Die Portokosten dürften sich verzehnfachen auf vielleicht 1,5 Millionen Euro. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Briefwähler in jedem Fall steigen wird.

Weil wegen Corona weniger Wähler ins Wahllokal kommen dürften? Was ändert sich dort?

Für einige Wahlberechtigte wird sich der Weg ins Wahllokal verlängern. Wir dürfen ja voraussichtlich nicht mehr in Altenheime. Deshalb werden wir auf öffentliche Gebäude ausweichen müssen. Schutzmaßnahmen planen wir mit ein. Aber wenn jemand beim Einkaufen eine Maske tragen kann, sollte das auch im Wahllokal möglich sein. Dort müssen die Plätze so angeordnet werden, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Das Gleiche gilt für die Auszählung der Stimmzettel.

Parteien, die für die Kommunalwahl aufstellen wollen, fühlen sich durch die geltenden Einschränkungen benachteiligt. Zu Recht?

Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten sind ausdrücklich vom geltenden Versammlungsgebot ausgenommen und können stattfinden, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Wahlvorschläge müssen uns bis zum 16. Juli vorliegen. Das gilt auch für die notwendigen Unterstützungsunterschriften. Daran ändert sich nach der derzeit gültigen Rechtslage nichts. Das Sammeln von Unterschriften mag unter den gegebenen Bedingungen schwieriger sein. Der Landeswahlleiter hat dafür aber auch den digitalen Weg geöffnet. Organisieren müssen das allerdings die Parteien.

Halten sie die Kommunalwahl unter den Bedingungen von Corona für durchführbar? Oder sollte der Termin lieber verschoben werden?

Diese Frage sollten sie den Politikern stellen. Aber solange es bei den beschlossenen Lockerungen bleibt und die Infektionszahlen nicht wieder deutlich ansteigen, halte ich auch eine Kommunalwahl für durchführbar. Letztlich muss darüber aber die Politik entscheiden.

Bis wann brauchen sie Klarheit, um einen geregelten Ablauf garantieren zu können?

Am besten bis gestern, aber jeder Tag hilft. Das Wählerverzeichnis wird ja erst am 2. August erstellt. Aber bis spätestens Ende Mai sollten wir schon Klarheit haben.