Berlin. . Rekord-Sitzung im Bundestag - die Themenliste war lang: Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare, Managergehälter, Korruption im Gesundheitswesen, die Kontrolle von Bordellen und vieles mehr standen auf dem Plan. Wie sich der Bundestag bei welchen Themen entschied, zeigt unsere Übersicht.

In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag einen Rekord aufgestellt. Die Plenarsitzung am Donnerstag dauerte fast 16 Stunden und ging bis in den frühen Freitagmorgen. Erst um 0.52 Uhr entließ Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) die verbliebenen Abgeordneten in den Feierabend. Er beendete damit die längste Parlamentssitzung seit der letzten Bundestagswahl im Jahr 2009.

Die bisherige Rekordsitzung der laufenden Legislaturperiode war vor zwei Wochen bereits um 0.49 Uhr zu Ende gegangen. Der Allzeit-Rekord aus dem September 1949 wurde allerdings erneut weit verfehlt: Damals tagten die Abgeordneten von 10.20 Uhr bis zum nächsten Morgen um 6.23 Uhr.

Wir dokumentieren die wichtigsten Entscheidungen im Überblick.

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Ehegattensplitting künftig auch für Schwule und Lesben

Steuern sparen durch das Ehegattensplitting - das war bislang der Ehe von Mann und Frau vorbehalten. Doch künftig profitieren auch schwule und lesbische Paare von diesem Modell. Eine volle Gleichstellung der Homo-Ehe gibt es aber trotzdem nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Korruption im Gesundheitswesen wird künftig hart bestraft 

Korruption im Gesundheitswesen wird künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Neben Haftstrafen drohen korrupten Ärzten ebenso wie Apothekern, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern empfindliche Geldbußen. Auch Bestechung wird künftig bestraft. Damit soll verhindert werden, dass Pharmaunternehmen Mediziner für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments bezahlen oder ihnen wertvolle Sachleistungen anbieten.

Bisher können niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden. Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer 2012 argumentiert, als Freiberufler seien sie letztlich keine Angestellten der Krankenkassen.

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Mit dem Gesetz soll darüber hinaus die Krankheitsvorbeugung gestärkt werden. Ab 2014 müssen die gesetzlichen Kassen ihre Mitglieder mit knapp 500 Millionen Euro pro Jahr unterstützen, ein gesundes Leben zu führen. Pro Versichertem müssen sie dazu sieben Euro pro Jahr aufwenden. Derzeit liegt der Richtwert bei 3,01 Euro.

Von dem Geld sollen zwei Euro für die Prävention in den Betrieben und zwei Euro für Gesundheitsmaßnahmen in Schulen, Kindergärten, Jugend- oder Senioreneinrichtungen aufgewendet werden. Mit dem Rest können individuelle Angebote finanziert werden, wie beispielsweise Rückenschulungen.

Ziel ist es, Krankheiten zu verhindern, indem frühzeitig auf Risikofaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder psychische Belastungen Einfluss genommen wird. Damit sich Bund, Länder, Kommunen, Ärzte, Kassen, Verbände und Sozialversicherungen über Ziele und Aktivitäten verständigen können, wird eine "Ständige Präventionskonferenz" eingerichtet.

Das Gesetz ist das letzte große Vorhaben im Gesundheitssektor in dieser Wahlperiode und geht auf den Koalitionsvertrag von 2009 zurück. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Gleichwohl erwägt die Opposition, das Gesetz am 20. September in der Länderkammer aufzuhalten, weil es ihr nicht weit genug geht.

Bundestag unterwirft Bordelle strengerer Kontrolle 

Der Bundestag hat strengere Kontrollen für Bordelle und schärfere Strafen für Menschenhandel beschlossen. Die gegen die Stimmen der Opposition angenommene Vorlage sieht vor, Prostitutionsbetriebe künftig der Gewerbeaufsicht zu unterwerfen. Die Neuregelung soll Prostituierte besser vor sexueller Ausbeutung schützen.

Ob ein Bordell genehmigt wird, soll künftig auch davon abhängen, dass nicht gegen die Interessen der Prostituierten verstoßen wird. Auch die Interessen von Nachbarn und Bewohnern des Grundstücks sollen stärker berücksichtigt werden. Mit dem Gesetz will die schwarz-gelbe Koalition eine Lücke in dem vor elf Jahren beschlossenen Prostitutionsgesetz schließen.

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Die nun beschlossene Vorlage sieht außerdem erweiterte Strafen für Menschenhandel vor. Als Menschenhändler wird künftig auch derjenige bestraft, der die Notlage seiner Opfer ausnutzt, um diese zu Bettelei oder Straftaten zu verleiten.

Auch der Menschenhandel zum Zweck des Organhandels wird ausdrücklich unter Strafe gestellt. Wenn die Opfer noch nicht volljährig sind oder leichtfertig in Lebensgefahr gebracht werden, drohen dem Täter höhere Strafen. Mit dem Gesetz setzt der Bundestag eine Richtlinie der EU um.

Strengere Regeln für Managergehälter 

Wegen der Empörung über ausufernde Managergehälter gibt es künftig zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen. Nach einer Gesetzesnovelle, die der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat, entscheidet in Zukunft die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands und nicht mehr allein der Aufsichtsrat.

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Die Aktionäre stimmen sowohl über die konkrete Höhe der Bezüge ab als auch über das System der Vergütung. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter gibt es allerdings nicht.

Deutschland und USA verstärken Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug

Im Kampf gegen Steuerbetrug arbeitet Deutschland künftig enger mit den USA zusammen. Der Bundestag billigte am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Abkommen beider Länder, das vor allem einen verstärkten Informationsaustausch vorsieht.

So müssen Banken beiderseits des Atlantik regelmäßig Daten zur Besteuerung erheben und automatisch übermitteln. So soll verhindert werden, dass Steuerbetrüger über Finanzinstitute im Ausland den Fiskus ihres jeweiligen Heimatlandes hintergehen.

Keine Patente auf Pflanzen und Tiere 

Traditionell gezüchtete Tiere und Pflanzen sollen in Deutschland grundsätzlich nicht patentierbar sein. Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung hat der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet.

Eigentlich sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen in der EU ohnehin verboten. Die einschlägigen Gesetze gelten jedoch als lückenhaft. So hat das Europäische Patentamt (EPA) in München etwa einen angeblich besonders gesunden Brokkoli geschützt - mit der Begründung, nur der Züchtungsprozess sei nicht patentierbar, das Produkt aber schon.

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Deshalb hat der Bundestag das Patentgesetz jetzt dahingehend geändert, dass nicht nur auf die Züchtungsverfahren keine Patente erteilt werden können, sondern auch auf die daraus gewonnenen Pflanzen und Tiere. Von Opposition und Umweltschützern gibt es trotzdem Kritik. Sie beklagen, es gebe auch nach der Reform noch zu viele Schlupflöcher.

Verwaiste und vergriffene Werke ins Internet

Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.

Härtere Strafe bei Genitalverstümmelung 

Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen wird in Deutschland künftig mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft. Der Bundestag beschloss dafür am späten Donnerstagabend die Einführung eines eigenen Straftatbestands. Bislang wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet.

Bei dem traditionellen Ritual werden neben der Klitoris häufig auch die inneren Schamlippen teilweise oder ganz entfernt. In besonders gravierenden Fällen wird sogar die Vagina zugenäht und nur eine kleine Öffnung belassen. Weltweit wird die Genitalverstümmelung in etwa 30 Ländern praktiziert, vorwiegend in muslimisch geprägten Staaten im Norden Afrikas. Einige Fälle sind aber auch bei Einwandererfamilien in Europa dokumentiert.

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Allein in Deutschland sollen etwa 30 000 Frauen und Mädchen leben, die bereits verstümmelt wurden oder denen ein ähnliches Schicksal droht. Weltweit gibt es Schätzungen zufolge 140 Millionen Betroffene.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begründet die Strafverschärfung in ihrem Gesetzentwurf damit, dass die Genitalverstümmelung "ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" sei. Die Opposition unterstützt zwar die Einführung eines eigenen Straftatbestands, hält die Reform der Koalition jedoch für nicht ausreichend.

Kritik gibt es auch von Terre des Femmes (TdF). Die Frauenrechtsorganisation fordert unter anderem eine Mindeststrafe von zwei Jahren sowie eine Aufnahme der Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandsstraftaten. Anderenfalls könnten viele Beschneidungen im Ausland nicht geahndet werden - selbst wenn die Opfer ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sagte die zuständige TdF- Referentin Franziska Gruber.

SPD-Entwurf für Anti-Doping-Gesetz im Bundestag abgelehnt 

Ein Gesetzentwurf der SPD zur Aufnahme von Doping ins Strafgesetz ist am Mittwochabend im Bundestag wie erwartet abgelehnt worden. Die Unionsfraktion stimmte gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen und die Links-Fraktion enthielten sich. Zuvor hatte bereits der Sportausschuss des Bundestages die Empfehlung ausgesprochen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Dem Entwurf zufolge sollte der Besitz von Dopingmitteln künftig grundsätzlich strafbar sein. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen sollen dann dem drohen, der 'Dopingmittel erwirbt, besitzt, einführt oder sich sonst verschafft'. Vorangegangen war eine teils hitzige Debatte.

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Bisher beruft sich die Strafverfolgung von Dopingsündern und deren Hintermänner auf das 2007 verschärfte Arzneimittelgesetz. Dabei sind nur der Besitz und Erwerb von 'nicht geringen Mengen' sowie der Handel verbotener Substanzen unter Strafe gestellt. Dopende Sportler unterliegen bislang so gut wie ausschließlich der Sportgerichtsbarkeit.

Zuletzt hatten sich die Justizminister der Länder für eine Verschärfung der Dopinggesetzgebung ausgesprochen. Ein Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg wird derzeit im Bundesrat behandelt. Grundlage dieses Entwurfs ist der Kampf gegen den wirtschaftlichen Schaden eines Spitzensportlers, der durch Doping anderer Athleten verursacht wird. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hält die derzeitige Gesetzgebung für ausreichend.

Bundestag billigt internationales Waffenhandelsabkommen 

Drei Monate nach dem Beschluss der UN-Vollversammlung hat das weltweite Waffenhandelsabkommen auch den Bundestag passiert. Das deutsche Parlament billigte am späten Donnerstagabend einstimmig den viel beachteten Vertrag, der erstmals international verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern festgelegt.

Nach jahrelangen Verhandlungen hatten die Vereinten Nationen Anfang April einen Vertrag zur Regulierung des Waffenhandels beschlossen. 154 von 180 Mitgliedstaaten stimmten für gemeinsame Standards, die für alle konventionellen Waffen von der Pistole bis zum Panzer gelten.

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Demnach sollen keine Waffen mehr an Länder verkauft werden, die damit möglicherweise gegen Menschenrechte verstoßen. Geplant ist ferner der Aufbau von Kontrollsystemen zur Regulierung des Exports.

Als Vertreter Deutschlands hatte Außenminister Guido Westerwelle (FDP) bereits Anfang Juni seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt. Für die Bundesrepublik Deutschland - hinter den USA und Russland drittgrößter Waffenexporteur der Welt - ändert sich dadurch nach Regierungsangaben allerdings nichts. Das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium versicherten, die deutschen und europäischen Richtlinien für Rüstungsexporte seien schon jetzt strenger als die auf UN-Ebene vereinbarten Standards.

Bundestag billigt Beteiligung an neuer UN-Mission in Mali 

Der Bundestag hat am Donnerstagabend der Beteiligung der Bundeswehr an der neuen UN-Mission in Mali (MINUSMA) zugestimmt. Vorgesehen ist die Entsendung von weiterhin bis zu 150 Soldaten, die vor allem die UN-Truppe beim Lufttransport und der Luftbetankung unterstützen sollen. MINUSMA löst die bisherige Mission AFISMA ab, an der sich Deutschland ebenfalls vor allem mit logistischer Unterstützung beteiligt hatte.

Französische und malische Soldaten hatten in den vergangenen Monaten islamistische Extremisten vertrieben, die zuvor den Norden des westafrikanischen Krisenstaats unter ihrer Kontrolle gehalten hatten. Dabei wurden sie im Rahmen der AFISMA-Mission von Soldaten vorwiegend anderer afrikanischer Staaten unterstützt. Dieser Kampfeinsatz soll nun in eine Stabilisierungsmission überführt werden, die aber weiterhin auch den Einsatz militärischer Gewalt zulässt.

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Die neue Mission soll am 1. Juli beginnen und ist vorerst auf ein Jahr befristet. Allerdings gab es in den vergangenen Wochen Zweifel, ob die Sicherheitslage in Mali bereits den Übergang zu der Stabilisierungsmission zulässt. Am Dienstag bestätigte der UN-Sicherheitsrat aber den Terminplan für den Einsatz der insgesamt 12.600 Mann starken MINUSMA-Truppe.

Frankreich will Ende August mit dem Abzug seiner derzeit rund 3000 Soldaten aus Mali beginnen. Die Bundeswehr beteiligt sich in Mali auch mit bis zu 180 Soldaten an der EU-Mission EUTM Mali zur Ausbildung der malischen Streitkräfte. Zudem leistet Deutschland humanitäre Hilfe zum Wiederaufbau des Landes. Aktuell sind insgesamt rund 200 deutsche Soldaten für AFISMA und EUTM Mali im Einsatz.

Verbraucher-Abzocke, Mietpreisbremse, Bundeswehr

Einen Überblick über die Entscheidungen des Bundestages in den ersten Stunden der Sitzung finden Sie hier.

Die langjährige Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul hat sich nach 26 Jahren aus dem Bundestag verabschiedet. In der letzten Rede ihrer langen Parlamentskarriere würdigte die 70-Jährige am späten Donnerstagabend das internationale Waffenhandelsabkommen der Vereinten Nationen.

Letzte Parlamentsrede von Wieczorek-Zeul

Die Sozialdemokratin, die im Jahr 1987 erstmals in den Bundestag eingezogen war, tritt bei der Wahl im September nicht noch einmal an. Während die anderen Fraktionen - wie nach 23.00 Uhr üblich - nur spärlich besetzt waren, applaudierten mehrere Dutzend SPD-Abgeordnete ihrer Parteigenossin zum Abschied im Stehen. (afp, dpa, rtr)