Düsseldorf. . NRW unterstützt einen Hamburger Gesetzentwurf im Bundesrat, der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen will. Die rot-grüne Landesregierung erhofft sich dadurch ein besseres Verhältnis zwischen Arzt und Patienten.

NRW fordert härtere Strafen für korrupte Ärzte. „Einzelne schwarze Schafe aus der Ärzteschaft missbrauchen unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem“, sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) unserer Zeitung. Deshalb unterstützt NRW einen Hamburger Gesetzentwurf im Bundesrat, der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen will.

Wer als Arzt heute ein bestimmtes Medikament verordnet und dafür vom Hersteller Geld erhält, kann aufgrund einer Gesetzeslücke bisher nicht bestraft werden. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 geurteilt, dass niedergelassene Ärzte als Freiberufler nicht bestochen werden könnten, weil sie keine Beauftragten der Krankenkassen seien. Das Gericht regte deshalb eine gesetzliche Neuregelung an. Der Verband der Ersatzkassen schätzt, dass Jahr für Jahr Milliardenschäden durch betrügerische Machenschaften entstehen.

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Steffens: Regelung als Schutz vor falschen Verdächtigungen

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) betonte, dass klare gesetzliche Regelungen gegen Bestechlichkeit und Bestechung dazu beitragen könnten, ehrliche Ärzte vor falschen Verdächtigungen zu schützen. „Wenn zu befürchten ist, dass ein Arzt sich vom persönlichen Gewinnstreben leiten lässt, was auch schon bei kleineren Bestechungen die Folge sein kann, ist das Vertrauensverhältnis aber zerstört“, sagte Steffens.

Einen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf hält Minister Kutschaty für „inhaltlich unbrauchbar“. Dieser gelte nur für Kassenpatienten und nicht für die „häufig finanziell interessanten Privatpatienten“. Außerdem sollen nach Bahrs Plänen nur wirtschaftliche Vorteile „großen Ausmaßes“ erfasst und lediglich über das Sozialgesetzbuch bestraft werden. „Es gibt keinen Grund, warum gerade bei lukrativen Privatpatienten Bestechungsgelder für eine Überweisung gezahlt werden dürfen“, sagte Kutschaty.

Auch Ärztekammerpräsident Ulrich Montgomery gehen Bahrs Pläne nicht weit genug. Montgomery unterstützte das Vorhaben von Hamburg und NRW, bei der Ahndung „direkt über das Strafrecht zu gehen“.

Der rot-grüne Gesetzentwurf soll am 7. Juni in den Bundesrat eingebracht werden. Anschließend befasst sich der Bundestag mit der Initiative zur härteren Bestrafung von Angehörigen der Heilberufe bei Korruption.