Brüssel. . Die EU-Kommission und eine Mehrheit der Mitgliedstaaten will Gaststätten künftig vorschreiben, die normalen Tisch-Karaffen mit Olivenöl aus dem Verkehr zu ziehen und durch etikettierte Einweg-Gebinde zu ersetzen. Angeblich eine Maßnahme zum besseren Schutz des Verbrauchers gegen billige Ersatz-Öle.
Die Tage des Ölkännchens in Europas Restaurants sind gezählt – die EU hat beschlossen, vom 1. Januar kommenden Jahres Wirten zu untersagen, ihren Gästen Olivenöl in den herkömmlichen Glas- oder Metall-Karaffen auf den Tisch zu stellen. Zulässig sollen nur noch versiegelte und etikettierte Einweggebinde sein, denen Art und Herkunft des Öls zu entnehmen ist. Das diene dem Verbraucherschutz, argumentiert die Brüsseler EU-Kommission. Die Bundesregierung warnte hingegen vor zusätzlichem Abfall und forderte die Kommission auf, die Maßnahme zu überdenken.
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Sie ist Teil neuer Vorschriften für die Vermarktung von Olivenöl. Die Öle sind demzufolge in Gaststätten ausschließlich anzubieten „in Verpackungen mit einem nicht wiederverwertbaren Verschluss und mit einem Sicherheitssystem versehen, das deren Wiederverwendung nach Verbrauch des auf dem Etikett angegebenen Inhalts unmöglich macht“. So wurde es diese Woche auf Vorschlag der Kommission in einem Experten-Ausschuss beschlossen. Deutschland und andere Staaten stimmten zwar dagegen, konnten die Vorlage aber nicht stoppen. Sie wurde von 15 Staaten befürwortet, darunter Spanien, Italien, Griechenland und Portugal. von den Ländern mit umfangreicher Olivenöl-Produktion unterstützt wurde. Essig und andere Zutaten sind von der Regulierung nicht betroffen.
Verbraucherminister befürchtet mehr Lebensmittelabfälle
Die Kommission lobte das eigene Vorgehen als „gute Nachricht für den Verbraucher“. Von Bevormundung könne keine Rede sein, erklärte ein Sprecher der EU-Zentrale. Es gehe darum, Betrügereien und mangelnder Hygiene einen Riegel vorzuschieben. Der Gast bekomme eine Handhabe zu überprüfen, welcher Herkunft und Qualität das Olivenöl sei, das auf dem Tisch stehe. „Wir stellen lediglich sicher, dass Sie exakt das bekommen, wofür Sie bezahlen.“ Deswegen hätten zahlreiche Mitgliedstaaten die Maßnahme gefordert, die es ganz ähnlich in Portugal schon gebe und von Verbraucherschutz-Organisationen unterstützt werde.
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Das Bundesverbraucherministerium in Berlin ist anderer Ansicht. „Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung dieser Vorschriften zu einem Anstieg der Lebensmittelabfälle führen wird“, stellte ein Sprecher fest. Das widerspreche dem ausdrücklichen Ziel der Europäischen Union, dafür zu sorgen, dass Bürger und Restaurants nicht mehr soviel Essbares wegwerfen. Auch drohe ein zusätzlicher Anfall von Verpackungsmüll.
Der umstrittene Beschluss („Durchführungsverordnung“) kam im Zuge eines Verfahrens zustande, in dem festgelegt wird, wie EU-Gesetze im einzelnen umgesetzt werden. Dabei hat die EU-Kommission die Federführung.
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