Düsseldorf. . Rund 1300 Namen und Konten bei der Schweizer Großbank UBS finden sich auf einer CD, die der NRW-Finanzminister kürzlich angekauft hat. Bis dato müssen mehr als 200 Millionen Euro an Steuern müssen nachgezahlt werden. Nun will das Land die Verjährungsfrist von maximal zehn Jahren verlängern.

Nach dem jüngsten ­Ermittlungserfolg der Bochumer Staatsanwaltschaft mit einer Schweizer Steuer-CD dringt ­NRW-Finanzminister Norbert ­Walter-Borjans (SPD) auf ein ­schärferes Vorgehen gegen lang­jährige Steuerhinterzieher. Verstöße gegen das Steuerrecht sollen künftig nicht mehr automatisch schon nach zehn Jahren verjähren, forderte er. „Solange sich die Schwarzgeldbesitzer verstecken, darf die Verjährungsfrist nicht anlaufen“, sagte er. Dazu plane er eine Initiative im Bundesrat.

Walter-Borjans sprach von einer „Gerechtigkeitslücke“. Es könne nicht sein, „dass Steuerhinterzieher mit der geltenden Verjährungsfrist nach zehn Jahren einen Persilschein für ihr Schwarzgeld erhalten und dann besser dastehen als die ehr­lichen Bürger“. Korrekturbedarf ­sehe er nur bei der Nachbesteuerung. Strafrechtlich verjährt Steuerhinterziehung nach fünf Jahren, in schweren Fällen nach zehn Jahren.

US-Modell: Keine Verjährungsfrist für Schwarzgeld

Wie Steuerflüchtlinge von der geltenden Regelung profitieren, machte Walter-Borjans gegenüber der WAZ Mediengruppe an einem Beispiel klar. Wer vor 30 Jahren unversteuerte Einkünfte in die Schweiz gebracht habe, müsse die hinterzogene Einkommensteuer nicht mehr nachzahlen, weil die Verjährungsfrist verstrichen sei. Einzig die nicht versteuerten Zinsen der letzten zehn Jahre könnten nach­versteuert werden, so der Minister.

Als denkbares „Modell“ für eine Reform nannte er die gültige Praxis in den USA. Dort beginne die Verjährungsfrist erst mit der Abgabe einer korrekten Steuererklärung. Wer falsche Angaben mache, könne danach sechs Jahre lang zur Rechenschaft gezogen werden. „Für den, der gar nicht erklärt, beginnt auch keine Verjährung“, so Walter-Borjans. Hinterzogene Steuern könnten so noch nach Jahrzehnten eingetrieben werden.

Erfolg der ersten 115 Steuerprüfungen: 204 Millionen Euro

Bei der jüngsten Auswertung der von NRW-Behörden angekauften Schweizer Steuer-CD hat die Staatsanwaltschaft Bochum bereits Steuerhinterziehungen in Höhe von 204 Millionen Euro entdeckt, obwohl erst 115 der 1300 Fälle auf der CD untersucht wurden.

Für Walter-Borjans zeigen Durchsuchungen bei Kunden der Schweizer Großbank UBS, dass Schwarzgeldbesitzer alle staatlichen Angebote, zur Steuer­ehrlichkeit zurückzukehren, über Jahre ausgeschlagen hätten. Er verteidigte den Ankauf weiterer Steuer-CDs: Allein in NRW hätten sich seit 2010 über 7100 Bürger wegen Steuerhinterziehung in der Schweiz selbst angezeigt.