Essen.. Die Schweizer Justizbehörden verschärfen die Gangart gegen Datendiebe, die gestohlene bankinterne CDs mit den Namen deutscher Steuersünder an Nordrhein-Westfalen verkaufen. Das geschieht nur wenige Wochen vor der Bundesrats-Abstimmung über das umstrittene deutsch-schweizerische Steuerabkommen.

Wie an diesem Wochenende bekannt wurde, ermittelt die Berner Bundesanwaltschaft jetzt gegen drei Verdächtige, die nordrhein-westfälischen Steuerfahndern die Daten von 1000 Steuerflüchtigen der Zürcher Bank Julius Bär verschafft haben sollen.

Einer der drei, der deutsche Informatiker Lutz O., sitzt bereits seit August in Untersuchungshaft. Das Trio wird nicht nur des Bruchs des Bankgeheimnisses und der Wirtschaftsspionage bezichtigt, sondern auch der Geldwäsche.

Weitere Haftbefehle möglich

Die Zeitung „NZZ am Sonntag“ berichtet, es könne auch zu weiteren Haftbefehlen gegen deutsche Steuerfahnder wegen Beihilfe zur Wirtschaftsspionage kommen. Die Berner Bundesanwälte würden sich dazu derzeit nicht äußern. Haftbefehle bestehen bereits gegen drei Wuppertaler Fahnder, die zwischen 2008 und 2010 Verhandlungspartner der Datendiebe einer CD der Bank Credit Suisse waren. Auf entsprechende Rechtshilfeer­suchen der Schweizer antworten die NRW-Behörden nicht.

Die CD mit den Daten der Bank Julius Bär gilt als qualitativ hochwertig. Auf ihr seien viele Angaben im Klartext, heißt es. Nachdem Steuerfahnder den Fang Anfang 2012 gemacht hatten, un­tersucht die Staatsanwaltschaft in Münster seit dem Frühjahr das Datenpaket. Wohnungen und Büros mehrerer Konteninhaber, die im Verdacht der Steuerhinterziehung stehen, wurden durchsucht.

Unbekannter Vermittler

Lutz O., der zwischen 2006 und 2009 bei den Banken UBS und Julius Bär arbeitete, ist offenbar nicht der direkte Kontaktmann der NRW-Behörden gewesen. Es soll ein weiterer Täter als Vermittler eingeschaltet worden sein. Insofern würde das Vorgehen des Landes NRW im Fall der Julius-Bär-Datei dem beim Kauf der gestohlenen CD der Credit Suisse Anfang 2010 ähneln. Der Österreicher Wolfgang U., der damals mit den deutschen Fahndern als Mittler verhandelt hatte, erhängte sich später in der Schweizer Haft.

Die Einschaltung eines Vermittlers könnte im Fall Julius Bär auch Sinn machen, weil die Verdächtigen wohl über längere Zeit in Kontakt mit den Steuerfahndern waren. Denn entgegen der bisherigen deutschen Sprachregelung, wonach die Fahnder lediglich entwendete und gegen Geld angebotene CD ankaufen, hat der Chef der Steuerfahndung in Rheinland-Pfalz, Klaus Hermann, in einem „Spiegel“-Interview eingeräumt, dass deutsche Fahnder „einen sehr vertraulichen Kontakt“ mit Schweizer Bankmitarbeitern halten, „denen die Geschäftspolitik ihrer eigenen Bank nicht gefällt“.

NRW kaufte sieben Datensätze

Der Satz gilt als brisant und eidgenössischen Fahndern als Hinweis darauf, dass deutsche Behörden tiefer in eine von der Schweiz vermutete Wirtschaftsspionage verwickelt sein könnten.

Auch interessant

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat in dieser Woche den Finanzausschuss des Landtags darüber informiert, dass es „insgesamt sieben selbstständige Datenankäufe durch das Land Nordrhein-Westfalen“ gab – fünf durch die rot-grüne, zwei durch die schwarz-gelbe Regierung.

Daten von 2831 Anlegern

Auf den Datensätzen befänden sich Informationen über 2831 deutsche Anleger. „Das Aufkommen aus der Auswertung und der hiermit zusammenhängenden Selbstanzeigen betrug bisher 420 Millionen Euro“, berichtet das Finanzministerium. Laut Unterlage hat die Bundesregierung nur in einem Fall den Ankauf gutgeheißen.

Der Kurs über die Haltung ge­genüber der Schweiz ist zwischen Düsseldorf und Berlin umstritten. Während die Bundesregierung weitere CD-Käufe nicht befürwortet und das bereits ausgehandelte Steuerabkommen, das eine Pauschalbesteuerung vorsieht, in Kraft setzen möchte, lehnt NRW das Abkommen ab und will weitere Da­tensätze kaufen.