Berlin. . Knapp ein Jahr vor der Bundestagswahl rücken familienpolitische Themen immer stärker ins Zentrum des Parteienstreits. In der Union ist die Debatte um die Gleichstellung homosexueller Paare entbrannt. Kanzlerin Merkel stellte sich klar gegen eine vollständige steuerliche Gleichbehandlung Homosexueller.

Mütterrente, Gleichstellung von Homo-Ehen, Reform des Un­terhaltsrechts – knapp ein Jahr vor der Bundestagswahl rücken familienpolitische Themen immer stärker ins Zentrum des Parteienstreits. Vor Beginn des CDU-Parteitags am Montag in Hannover ist vor allem in der Union die Debatte um die Gleichstellung homosexueller Paare und bessere Renten für Mütter voll entbrannt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte sich klar gegen eine vollständige steuerliche Gleichbehandlung Homosexueller. „Ich persönlich möchte die steuerliche Privilegierung der Ehe beim Splittingtarif erhalten“, sagte Merkel. Auch Ar­beitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnte eine Gleichbehandlung von Homo-Ehen im Steuerrecht ab. In dieser Frage solle erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak sagte dagegen, er hoffe, „dass die Union in großen Teilen moderner denkt, als mancher das glauben will“.

"Wir können rückwirkend höhere Renten nicht bezahlen"

Den CDU-Frauen, die auf dem Parteitag bessere Rentenbezüge für Mütter fordern wollen, die vor 1992 Kinder geboren haben, machte die Unionsspitze ebenfalls wenig Hoffnung. Die rheinland-pfälzische CDU-Fraktionschefin und designierte Bundesvize Julia Klöckner gab sich skeptisch: „Wir können rückwirkend höhere Renten schlicht nicht bezahlen“, sagte sie.

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Für Aufsehen sorgen zudem Pläne der Bundesregierung, die Dauer einer Ehe bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen stärker zu berücksichtigen. „Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen“, zitierte die „Welt am Sonntag“ die Unions-Rechtsexpertin im Bundestag, Ute Granold. Der Bundestag werde in diesem Monat über einen Gesetzesentwurf entscheiden. FDP-Rechtspolitiker Stefan Thomae nannte die Korrektur „absolut sinnvoll und notwendig“.

NRW-Justizminister Thomas Kut­schaty (SPD) zeigt sich offen für eine Debatte über gravierende Änderungen beim Unterhaltsrecht. „Wenn es in Berlin Pläne für einen veränderten Interessenausgleich gibt, werden wir sorgfältig prüfen, welche Vor- und Nachteile sie für Geschiedene mit sich bringen“, sagte Kutschaty.

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Befristung des Unterhaltsanspruchs soll erschwert werden

Vor knapp fünf Jahren war das Unterhaltsrecht reformiert worden. Seither stehen vor allem Ehefrauen, die sich über viele Jahre um Kinder und Haushalt gekümmert haben, bei einer Scheidung deutlich schlechter da. Dies soll dem Gesetzentwurf zufolge nun geändert werden, indem eine Befristung des Unterhaltsanspruchs durch die Gerichte erschwert wird.