Berlin. . Viele Ehen werden geschieden. Dann streiten die einstigen Partner oft heftig über die Finanzen. Der Kölner Fachanwalt Klaus Wille, Privatdozent für Unterhaltsrecht, rät daher zum Abschluss eines Ehevertrages, in dem die wichtigsten Punkte vorab geregelt werden.

Wenn eine Ehe zerbricht, dann müssen nicht nur die Gefühle neu geordnet werden - oft gibt es Streit um die Finanzen. Mit einem Ehevertrag kann man sich viel Stress ersparen, meint Klaus Wille. Der Kölner Fachanwalt verrät, welche Aspekte unbedingt in einer solchen Vereinbarung enthalten sein sollten.

Scheuen viele Paare vor einem Vertrag zurück, weil sie eigentlich ein Leben lang zusammenbleiben wollen?

Klaus Wille: Manche Frauen scheuen zunächst vor ei­nem Ehevertrag zurück, weil sie nicht gleich zu Beginn der Partnerschaft mit einer Art selbsterfüllender Prophezei­ung das Ende der Beziehung herbeischreiben wollen. Nach einem Beratungsgespräch ändert sich die Haltung jedoch meistens. Andere Frauen gehen ganz pragmatisch damit um. Doch der Ehevertrag hat sich in Deutschland insgesamt noch nicht durchgesetzt. Nur jeder fünfte Unternehmer und etwa jeder dritte Angestellte haben eine Trennungsvereinbarung geschlossen.

In welchen Fällen ist ein Ehevertrag empfehlenswert?

Wille: Bei älteren Paaren, bei de­nen beide kein nennenswertes Vermögen und Einkommen haben und diesbezüglich auch keine Änderung zu erwarten ist, lohnt sich ein Ehevertrag nicht. Bei jungen Leuten ohne Geld sieht es anders aus. Sie können im Verlauf des Lebens noch erhebliche Werte schaffen und sollten deshalb die finanziellen Bedingungen bei ei­ner Trennung regeln. Generell empfiehlt sich ein Ehevertrag für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden und jene, die viel Geld haben oder erwarten können.

Was sollte darin genau geregelt werden und wo liegen die Knackpunkte?

Wille: Geregelt wird der Zugewinnausgleich, also die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte wie Häuser oder Wohnungen. Dazu werden Unterhaltsansprüche nach ei­ner Scheidung festgelegt und entschieden, ob zwischen den Partnern ein Versorgungsausgleich der Rentenansprüche durchgeführt wird. Die einzelnen Inhalte können weitgehend frei bestimmt werden. Bei einem Totalausschluss aller Rechte für einen der Partner kann es aber sein, dass der Vertrag unbillig ist. Eine exakte Grenze zwischen einer noch erlaubten und einer unbilligen Vereinbarung gibt es jedoch nicht.

Wo entstehen ohne Vertrag bei einer Scheidung die größten finanziellen Konflikte?

Wille: In meiner beruflichen Praxis gibt es immer wieder an den selben Knackpunkten Streit. Dabei geht es um den Zugewinnausgleich und die Unterhaltszahlungen.

Lässt sich ein Ehevertrag auch im Nachhinein abschließen?

Wille: Man kann eine Vereinbarung vor und während der Ehe, oder sogar nach der Trennung abschließen. Auch eingetragene Lebensgemeinschaften können dies tun. Dann heißt die Abmachung nur anders.

Welche Form muss eingehalten werden und wie viel kostet ein Ehevertrag?

Wille: Der Vertrag muss vor allem notariell beglaubigt werden, sonst gilt er nicht. Die Kosten hängen von den vorhandenen Werten ab. In der Regel liegt die Spanne zwischen 500 und 3000 Euro.

Sollten sich beide Partner von unterschiedlichen Anwälten beim Abschluss eines Ehevertrags unterstützen lassen?

Wille: Das ist sinnvoll, weil ein Anwalt sonst in einen Interessenkonflikt geraten kann. Man sollte sich daher zunächst von einem eigenen Anwalt beraten lassen und diesem anschließend auch den Vertragsentwurf zur Prüfung vorlegen. So ist sicher gestellt, dass niemand über den Tisch gezogen werden kann.