Das ist das Elend des Reformeifers. Gut gemeint ist er immer. Welcher Politiker nimmt schon eine Reform in Angriff in der erklärten Absicht, bestehende Verhältnisse zu verschlechtern? An Risiken und Nebenwirkungen haben Betroffene oft nachhaltig zu tragen.
Als die Große Koalition vor fünf Jahren die Reform des Unterhaltsrechts betrieb, da hatte auch sie nur das Beste im Sinn. Es ging ihr ums Kindeswohl. Wenn ein Mann sich von seiner ersten Frau abwandte, um mit einer anderen womöglich eine neue Familie zu gründen, dann sollten deren Kinder nicht darunter zu leiden haben, dass Papas Verdienst an die Geschiedene abfloss.
Wo ein ohnehin begrenztes Einkommen zu verteilen war, da sollten immer die Kinder als erste zum Zuge kommen, lautete die völlig einleuchtende Maxime der Reform. Was die Ex betraf, die sollte gefälligst arbeiten.
So weit, so logisch. Nur ist die Wirklichkeit komplexer. In der Praxis ist die Chefarztgattin eher Ausnahme als Regel. Doch auch sie sieht sich von Armut in den späten Jahren bedroht. So großzügig ist der Arbeitsmarkt nicht, dass er allen einkommenslosen Geschiedenen auskömmliche Beschäftigung zu bieten hätte.
So sieht sich der Gesetzgeber zu einer „Verdeutlichung“ veranlasst. Sie läuft darauf hinaus, den Vertrauensschutz für Geschiedene zu verbessern, die lange Zeit ohne eigenes Einkommen in einer Ehe gelebt haben. Mehr als bisher sollen die Gerichte auf „Fairness im Einzelfall“ achten. Das ist, wo in der Regel keine Chefarztgehälter zu verteilen sind, schwer genug. Da wird es vielfach keine erträgliche Lösung geben. Sondern nur mehr oder weniger unerträgliche.