Berlin. . Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge das Unterhaltsrecht für Geschiedene ändern. In Zukunft solle die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt werden. Geschiedene Frauen könnten damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren.
Die Bundesregierung plant einem Zeitungsbericht zufolge eine gravierende Änderung am Unterhaltsrecht für Geschiedene. Bei einer Scheidung solle in Zukunft die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt werden, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch in diesem Monat entscheiden werde. "Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen", sagte die Unions-Rechtsexpertin Ute Granold.
Frauen, die sich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, stehen schlechter da
Mit der Gesetzesänderung reagiert die Regierung den Angaben zufolge auf Kritik an der seit fast fünf Jahren geltenden Reform des Unterhaltsrechts. Seither sind Geschiedene weitgehend selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Vor allem Frauen, die viele Jahre in einer Ehe mit traditioneller Rollenverteilung gelebt und sich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, stehen seither meist deutlich schlechter da als mit den früheren Regelungen. Dies soll dem Gesetzentwurf zufolge nun geändert werden, indem eine Befristung des Unterhaltsanspruchs durch die Gerichte erschwert wird.
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Eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs könne unzulässig sein, wenn dies "mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine", heißt es den Angaben zufolge in dem Gesetzentwurf. Deshalb solle in jedem Fall auch die Dauer der Ehe von den Gerichten berücksichtigt werden. Geschiedene Frauen können laut "WamS" also damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren. (afp/rtr)