Berlin. Neuer Wirbel ums Betreuungsgeld: Wenn die neue Leistung ab 2013 ausgezahlt wird, gehen womöglich viele Eltern von Einjährigen leer aus. Grund ist eine Stichtagsregelung. Die Bundesregierung will Eltern von Einjährigen ab 2013 monatlich 100 Euro zu zahlen. Ab 2014 sollen Ein- und Zweijährige 150 Euro im Monat bekommen.
Nicht alle Eltern von Einjährigen, die ihre Kinder zu Hause betreuen, werden im nächsten Jahr Betreuungsgeld bekommen. Nach Informationen der WAZ-Gruppe sollen Kinder, die bei Inkrafttreten der neuen Leistung bereits ein Jahr alt sind, leer ausgehen. Unabhängig davon, ob das Betreuungsgeld ab 1. Januar 2013 oder erst ab 1. April gezahlt wird, dürften viele Eltern enttäuscht sein, die bereits mit bis zu 3000 Euro aus der neuen Familienleistung rechnen.
Betroffen ist nach bisherigem Stand der gesamte Kinderjahrgang 2011. Grund dafür ist eine Stichtagsregelung, nach der die Leistung nur an Kinder geht, die nach dem 1. Januar 2012 geboren wurden. Ein Kind, das etwa im Dezember 2011 auf die Welt gekommen ist, wäre zum Start der neuen Familienleistung zwar gerade erst ein Jahr alt geworden, bekäme aber kein Geld. Laut Koalitionsplan sollen Einjährige im Jahr 2013 monatlich 100 Euro bekommen, ab 2014 soll das Betreuungsgeld an Ein- und Zweijährige in Höhe von 150 Euro fließen.
Sollte das Inkrafttreten der umstrittenen „Herdprämie“ wegen des monatelangen Tauziehens in der Koalition auf den 1. April 2013 verschoben werden, würde sich, so heißt es in Regierungskreisen, voraussichtlich auch der Stichtag entsprechend verschieben. Im Ergebnis würde dann jedoch weiterhin eine große Gruppe - in diesem Fall Kinder, die vor dem 1. April 2012 geboren wurden - von der Leistung ausgeschlossen.