Düsseldorf. Die Bundesländer bekommen mehr Geld für den Kita-Ausbau: Das Bundeskabinett beschloss am Donnerstag, 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereitzustellen. Doch der Bedarf ist größer als erwartet, die NRW-Städte befürchten eine Klagewelle.
In NRW-Städten wächst die Sorge vor einer Klagewelle und Schadensersatzforderungen von Eltern, die 2013 trotz Rechtsanspruch keinen Betreuungsplatz für ihr Kind unter drei Jahren erhalten. Das Problem: Je mehr U3-Plätze eingerichtet werden, desto stärker steigt die Nachfrage. „Der Bedarf in Großstädten liegt weit über 32 Prozent“, warnten die kommunalen Spitzenverbände.
In einer Landtagsanhörung hielt die Kölner Dezernentin Agnes Klein eine Bedarfsquote von mehr als 50 Prozent nicht für unrealistisch. Obwohl Köln 37 neue Kitas baut, sieht der Ratsbeschluss für 2013 „nur“ eine Versorgungsquote für 40 Prozent der U3-Kinder vor. Der Rechtsanspruch bezieht sich aber auf den Elternwunsch, nicht auf eine festgelegte Quote. Selbst bei der 2013 angestrebten Quote von 32 Prozent fehlen in NRW noch 27.000 U3-Plätze.
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Trotz der Milliardenhilfen von Bund und Land fordern die Städte eine schnelle Erhöhung der Investitionsmittel. Statt der geschätzten 11 000 Euro kostet ein neuer U3-Platz nach Berechnungen der Jugendämter zwischen 20.000 und 26.000 Euro. Höhere Kosten drohten zudem, weil nach der Phase der Umbauten teure Neubauten nötig werden. Häufig sperren sich Vermieter und Genossenschaften, wenn Kita-Träger Flächen benötigen.
Kita-Ausbau in NRW hätte schon vor zehn Jahren begonnen werden müssen
Auch der Trägeranteil an den Kosten wird nicht erreicht. Statt der erwarteten 19 Prozent Elternanteil liegt die durchschnittliche Quote bei elf Prozent. Freie Träger erreichen auch die elf Prozent nicht. Reiner Limbach vom NRW-Landkreistag setzt seine Hoffnung nicht nur in ländlichen Gebieten auf Ausbau-Reserven in der günstigeren Kindertagespflege. Vom Ziel eines 30-prozentigen Anteils der U3-Betreuung von Tagesmüttern sind die Städte aber weit entfernt. Weil berufstätige Eltern ihre Familienplanung angehen wollen, bilden sich häufiger Elterninitiativen für U3-Kitas.
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Um eine Klagewelle zu vermeiden, setzt der Städte- und Gemeindebund in einem Aktionsplan auf die Begrenzung des Rechtsanspruchs im ersten Schritt auf die Zweijährigen. Außerdem sollen notfalls vorübergehend U3-Gruppen bis zu 15 Kindern erlaubt werden. Die Kommunen erwarten eine schnelle Verabschiedung des „U3-Gesetzes“ im Landtag, damit die Gelder fließen können.
Verena Göppert von den kommunalen Spitzenverbänden kritisierte, dass NRW den „Ausbau unter Volldampf“ nicht schon 2002 gestartet habe. „Dann wären wir heute weiter.“ Für die Freie Wohlfahrtspflege verlangte Caritas-Direktor Heinz-Josef Kessmann, dass Städte die Qualität der U3-Betreuung aus Angst vor einer Klagewelle beim Rechtsanspruch „nicht relativieren“ dürften.