Berlin. Das Gesetz ist umstritten: Wer einem anderen beim Selbstmord hilft, macht sich strafbar. Wer den Sterbenden zum Sterbehilfer begleitet, bleibt allerdings straffrei. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte diese Ausnahme gegenüber Kritikern.

Die Bundesregierung hat das umstrittene Sterbehilfe-Gesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Demnach macht sich künftig strafbar, wer einem anderen beim Selbstmord hilft, um damit Geld zu verdienen.

Ausdrücklich straffrei bleiben sollen dagegen Angehörige und andere nahestehenden Menschen, die den Sterbewilligen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten.

Zur Begründung erklärte Leutheusser-Schnarrenberger: "Angehörige oder enge Freunde, die dem Sterbenskranken - vergleichbar einem Angehörigen - besonders emotional nahestehen und die er als Stütze in dieser letzten, existenziellen Krise seines Lebens bei sich wissen will, verdienen in der Regel unseren Respekt, jedenfalls keine Strafandrohung". Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne daher keine Rede sein, vielmehr stelle ihr Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war.

Gesetz stößt auf Kritik

Der Entwurf der Ministerin war bei den Kirchen, in der Ärzteschaft sowie in der Union auf Kritik gestoßen. Sie monierten, dass künftig womöglich auch Ärzte als nahestehende Menschen indirekt Sterbehilfe leisten könnten.

Auf ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe hatte sich die schwarz-gelbe Koalition im Grundsatz bereits im Herbst 2009 geeinigt und dies bei einem Koalitiontreffen im März dieses Jahres konkret vereinbart. (afp)