In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe bislang verboten. Gerade deswegen sind überzeugende Alternativen nötig, Palliativmedizin und Hospiz-Arbeit müssen evrnbesse4rt werden. Ein Kommentar.
Keine Frage: Der Wunsch, aktive Sterbehilfe in Deutschland zu legalisieren, wird größer und lauter. Er scheint in eine Zeit zu passen, die den menschlichen Wert allein im Diesseits und allein in gesunder Unversehrtheit bemisst und anerkennt. Zunehmend wird ein Leidens- und Sterbensprozess als im wahrsten Sinne „unwert“ abgelehnt und soll, wenn möglich, gesetzlich verbrieft abgeschoben werden können.
Natürlich ist es leicht, aus einer gesunden, wohlbehaltenen Situationen gegen jene zu argumentieren, die sich ihrerseits selbst oder mit Angehörigen in einer dramatischen Grenzsituation befinden, die die Frage nach aktiver Sterbehilfe unmittelbar aufwirft. Mit seiner jüngsten Entscheidung belässt der Europäische Gerichtshof die juristische Abwägung in der jeweiligen Länderhoheit. Er anerkennt damit die durchaus unterschiedlichen Diskussions- und Entscheidungswege im Ringen um eine gesellschaftlich tragfähige Lösung.
Deutschland gehört bislang zu den restriktiven Ländern, die die aktive Sterbehilfe verbieten. Gerade deshalb aber müssen hier auf dem Gebiet der Palliativmedizin und der Hospiz-Arbeit immer weiter überzeugende Alternativen aufgezeigt werden. Überzeugend nicht nur im akademisch-theoretischen Diskurs, sondern vor allem in der alltags-breiten Praxis. Hier gibt nach wie vor viel zu viel vermeidbares Leiden, allen guten Vorsätzen zum Trotz. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch in Deutschland die Grenzen zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe längst durchaus fließend sind und dies im Einzelfall entsprechend umgesetzt wird. Gleichwohl ist die aktive Sterbehilfe hierzulande nach wie vor kein Grundrecht, auf das man sich berufen, das man gar einklagen kann. Wir müssen einfach noch besser beweisen, dass das auch gut so ist.