Köln. Aktive Sterbehilfe darf es laut dem Kölner Erzbischof Joachim Meisner nicht geben. Nach einem neuen Gesetzentwurf soll die Beihilfe zum Suizid durch “nahestehende Menschen“ nicht länger strafbar sein. Meisner sieht die Menschenwürde in Gefahr und zieht Parallelen zwischen Sterbehilfe und Abtreibung.
Der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe als Preisgabe der Menschenwürde kritisiert. Aktive Sterbehilfe dürfe es grundsätzlich nicht geben.
In den vergangenen Jahren sei laut Meisner ein Eingriff nach dem anderen erfolgt, "bis wir nun an einem Punkt angelangt sind, in dem man mit vollem Ernst meint, an einen lebenden, wenn auch kranken Menschen Hand anlegen zu können". Das schreibt Meisner in einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger". Für den Kardinal begann diese bedenkliche Entwicklung, "als die Tötung ungeborener Kinder als ungesetzlich, aber straffrei definiert und danach praktiziert wurde."
Gewerbliche Sterbehilfe soll unter Strafe stehen
Laut dem Gesetzentwurf soll zwar gewerbliche Sterbehilfe unter Strafe stehen. Nahestehende Menschen - auch Ärzte oder Pfleger - sollen sich jedoch nicht strafbar machen, wenn sie einem Kranken beim Suizid helfen. Kardinal Meisner sieht darin eine Absage an die Menschenwürde. Stattdessen forderte der 78-Jährige verstärkte Aufklärung über Schmerztherapie, Palliativmedizin und die Arbeit von Hospizen sowie eine intensivierte Sterbebegleitung.
"Der Mensch soll an der Hand des Menschen sterben, nicht aber durch seine Hand", schreibt Meisner. Dazu gehöre zweifellos auch eine effektive Schmerztherapie, auch wenn dies unter Umständen das Leben des Patienten verkürze. (dapd)