Berlin. Das Bundeskabinett hat den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde verabschiedete nach Informationen aus Regierungskreisen am Mittwoch die Gesetzentwürfe die Einrichtung und die finanzielle Beteiligung.

Das Bundeskabinett hat den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde verabschiedete am Mittwoch die Gesetzentwürfe für die Einrichtung und die finanzielle Beteiligung, wie die Nachrichtenagentur dapd Regierungskreisen erfuhr. Bundestag und Bundesrat müssen beiden Gesetzen zustimmen. Der ESM soll Mitte des Jahres wirksam werden.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll den vorübergehenden Rettungsschirm EFSF ablösen. Er soll im Euroraum Notkredite von maximal 500 Milliarden Euro vergeben können.

Der deutsche Anteil am ESM beträgt knapp 22 Milliarden Euro Bargeld und 168 Milliarden Euro an Garantien. In diesem Jahr wird bereits ein Anteil von 8,7 Milliarden Euro fällig. Das Geld soll per Nachtragshaushalt bereitgestellt werden, der kommende Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wird.

ESM ist eng verknüpft mit dem Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin

Der ESM ist eng verknüpft mit dem Fiskalpakt, auf den sich 25 Eurostaaten geeinigt haben. Mit ihm sollen die Staaten zu mehr Haushaltsdisziplin verpflichtet werden, um eine Wiederholung der Schuldenkrise zu vermeiden. Nur Staaten, die den Fiskalpakt ratifiziert haben, sollen ESM-Kredite erhalten. Der Bundestag soll beide Vorhaben gemeinsam am 29. März in erster Lesung beraten.

In der Europäischen Union wird bereits über eine Aufstockung des ESM diskutiert. Die Bundesregierung lehnt das bislang ab. (dapd)