Grosseto. . 15 Monate nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffs vor der Insel Giglio haben am Montag die Voranhörungen in Grosseto begonnen. Die Richter sollen entscheiden, ob es einen Prozess gegen den Unglückskapitän der “Costa Concordia“, Francesco Schettino, und fünf weitere Beschuldigte geben wird.

Braungebrannt, im eleganten blauen Anzug, die Krawatte ordentlich gebunden, erscheint Francesco Schettino (52) am Montagmorgen in Grosseto. 15 Monate nach der Havarie der „Costa Concordia“ beginnen hier im Teatro Moderno, 50 Kilometer nördlich der Unfallstelle vor der Insel Giglio, die ersten Voranhörungen zu dem Unglück.

Die Richter sollen entscheiden, ob es einen Prozess gegen den Unglückskapitän Schettino und fünf weitere Beschuldigte geben wird. Die Liste der Vorwürfe gegen sie ist lang, darunter fahrlässige Tötung und Körperverletzung, Havarie und das Verlassen des Schiffes. Bis einschließlich Juli wurden Termine anberaumt, die Entscheidung könnte Monate dauern.

Es waren zwar wenige anwesend, aber der juristischen Form musste Genüge getan werden: Mit dem namentlichen Aufruf jedes einzelnen der mehr als 4200 Geschädigten oder Hinterbliebenen beginnt diese Vorverhandlung. Schettino selbst schweigt. Seine Verteidiger, die den Kapitän „des beruflichen Prestiges wegen“ nach eigenen Angaben kostenlos verteidigen, sagten am Rand der nichtöffentlichen Verhandlung, man habe ihren Mandaten „zum Sündenbock gemacht“ oder „zum Verrückten abgestempelt, der sein Schiff gegen die Klippen gesteuert hat“. Dabei sei während der Ermittlungen immer klarer geworden, dass der Kapitän „nur einen Arbeitsunfall“ gehabt habe, dafür dürfe man ihn „nicht kriminalisieren“.

Reederei will Schadensersatz

Unterdessen fordern die Anwälte von etwa hundert Überlebenden von der Reederei einen Schadenersatz von 500 000 Euro pro Person. Costa selbst hat bis zu 14000 Euro angeboten. Gegen die Kreuzfahrtgesellschaft wird es, wie es jetzt aussieht, kein Verfahren geben. Sie hatte sich vergangene Woche mit dem Gericht auf einen Vergleich geeinigt und damit ihre Mitschuld anerkannt, sich aber auch von einem möglichen Prozess freigekauft.

„Sie hat sich aus der Verantwortung gestohlen“, sagt Hans Reinhardt, der Marler Anwalt der 30 deutsche Opfer vertritt. Nach dem Vergleich muss die Reederei eine Strafe von einer Million Euro für das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter zahlen. Im Gegenzug will sie aber auch als Nebenklägerin Schadensersatz für den Verlust des Schiffes fordern.

Giglio verlangt 80 Millionen Euro

Die Insel Giglio, die schwere Einbußen beim Tourismus beklagt, verlangt sogar 80 Millionen Euro Wiedergutmachung. Das gerichtliche Vorverfahren, bei dem der Antrag der Staatsanwälte auf einen Strafprozess gegen die sechs Angeklagten geprüft werden soll, erstreckt sich von nun an bis in den Juli hinein. Erst nach der Sommerpause ist mit der Eröffnung des Hauptverfahrens zu rechnen.

Die „Costa Concordia“ war am 13. Januar 2012 vor der Küste der Insel Giglio auf einen Felsen gefahren, wurde aufgeschlitzt und kenterte. Bei dem Unglück starben 32 Menschen, unter ihnen 12 Deutsche.